
Tuberkulose im Auslandspraktikum: Risiko, Test, Schutz
Wie hoch ist das Risiko für Tuberkulose bei einer Famulatur in Nepal, Sri Lanka oder auf Sansibar? Was ein IGRA bringt und wie du dich im Alltag schützt.

MUDr. Amandeep Grewal
25. September 2026

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, in Deutschland als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Sie steht am Ende des Studiums, nach dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, und sie wird nur erteilt, wenn jeder Pflichtbaustein davor sauber nachgewiesen ist. Genau dort landet dein Auslandspraktikum. Krankenpflegedienst, Famulatur und Teile des Praktischen Jahres dürfen im Ausland stattfinden, angerechnet werden sie aber nicht von allein: Die Approbationsordnung schreibt ein „kann" und überlässt die Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Stelle, also deinem Landesprüfungsamt.
Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med, der Medizin- und Pflegestudierende durch die Formalitäten vor der Abreise begleitet (Autorenseite).
Die Approbation ist die unbefristete staatliche Erlaubnis, den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich auszuüben. Die Bundesärzteordnung knüpft sie an einen Antrag und an vier Bedingungen: kein Verhalten, aus dem sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit ergibt, keine gesundheitliche Ungeeignetheit, ein Medizinstudium von mindestens 5.500 Stunden und mindestens sechs Jahren mit bestandener Ärztlicher Prüfung, und die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 3 Absatz 1 Bundesärzteordnung).
Zuständig ist nicht der Bund. Die Approbation erteilt die zuständige Behörde des Landes, in dem du die Ärztliche Prüfung abgelegt hast. Das steht so in § 12 Absatz 1 Satz 1 der Bundesärzteordnung. Praktisch ist das dasselbe Landesprüfungsamt, das dich vorher zu den drei Prüfungsabschnitten zugelassen hat. Wer in Münster studiert und dort das Staatsexamen schreibt, bekommt seine Urkunde also aus Nordrhein-Westfalen, auch wenn die erste Stelle später in Bayern wartet.
Ein Satz, den viele überlesen: Wurde ein Abschnitt der Ärztlichen Prüfung endgültig nicht bestanden, wird die Approbation nicht erteilt (§ 3 Absatz 1 Satz 7 Bundesärzteordnung). Das ist Bundesrecht und gilt in allen 16 Ländern gleich.

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Fünf Stück, und sie stehen alle in einem einzigen Absatz. Nach § 1 Absatz 2 der Approbationsordnung für Ärzte umfasst die ärztliche Ausbildung ein Medizinstudium von 5.500 Stunden und sechs Jahren, dessen letztes Jahr ein zusammenhängendes Praktisches Jahr von 48 Wochen ist, dazu eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen Krankenpflegedienst von drei Monaten, eine Famulatur von vier Monaten und die Ärztliche Prüfung in drei Abschnitten. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate.
| Baustein | Dauer laut ÄApprO | Ausland ausdrücklich geregelt | Nachweis fällig bei |
|---|---|---|---|
| Krankenpflegedienst | drei Monate (§ 1 Absatz 2, § 6 Absatz 1) | ja, § 6 Absatz 3: „kann angerechnet werden" | Meldung zum Ersten Abschnitt (§ 6 Absatz 4) |
| Famulatur | vier Monate (§ 1 Absatz 2, § 7 Absatz 3) | ja, § 7 Absatz 4: „kann angerechnet werden" | Meldung zum Zweiten Abschnitt (§ 7 Absatz 5) |
| Praktisches Jahr | 48 Wochen in drei Abschnitten à 16 Wochen (§ 3 Absatz 1) | nur über die Anrechnung nach § 12 Absatz 1 | Meldung zum Dritten Abschnitt (§ 3 Absatz 5) |
| Ärztliche Prüfung | drei Abschnitte (§ 1 Absatz 2 und 3) | nein, sie wird in Deutschland abgelegt | laufend beim Landesprüfungsamt |
Die Erste Hilfe steht bewusst mit in der Liste: Sie ist Zulassungsvoraussetzung, nicht Kür. Wer den Kurs erst kurz vor der Meldung sucht, verliert Wochen.
Ja, er kann zählen. § 6 Absatz 3 der Approbationsordnung sagt in einem einzigen Satz: „Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden." Mehr steht dort nicht, und genau das ist der Punkt. Es gibt keine Länderliste, keine Klinikgrößen und keine Mindestbettenzahl für diesen Fall, sondern eine Ermessensentscheidung deiner zuständigen Stelle.
Die Rahmenbedingungen gelten trotzdem weiter. Der Krankenpflegedienst dauert drei Monate, er wird vor Studienbeginn oder in den unterrichtsfreien Zeiten vor der Meldung zum Ersten Abschnitt abgeleistet, und zwar in einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand. Aufteilen darfst du ihn in drei Abschnitte zu je einem Monat (§ 6 Absatz 1 ÄApprO). Wie das in der Praxis aussieht, steht im Ratgeber zum Pflegepraktikum, und die Schritte für die Anerkennung findest du unter Pflegepraktikum im Ausland anerkennen lassen.

Auch hier lautet die Antwort: sie kann. § 7 Absatz 4 ÄApprO formuliert es enger als beim Krankenpflegedienst, und dieser Unterschied ist wichtig. Angerechnet werden kann „eine im Ausland in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus abgeleistete Famulatur". Eine Famulatur bei einer Organisation ohne ärztlich geleitete Versorgungsstruktur fällt damit schon dem Wortlaut nach heraus.
Die vier Monate sind außerdem aufgeteilt (§ 7 Absatz 3 ÄApprO): je ein Monat in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer geeigneten Praxis, ein Monat in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehaeinrichtung, ein Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und ein Monat in einer der genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Abgeleistet wird die Famulatur in den unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten und dem Zweiten Abschnitt (§ 7 Absatz 5 ÄApprO), und sie steht unter der Leitung einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes (§ 7 Absatz 2).
Für dich heißt das ganz praktisch: Ein Klinikmonat in Sri Lanka, Nepal, auf Bali oder auf Sansibar passt in Nummer 2 dieser Aufzählung, der hausärztliche Monat dagegen wird im Ausland selten sauber abbildbar sein. Plane ihn zu Hause. Wie die Bewerbung dafür aussieht, steht in der Famulatur-Bewerbung, die Grundlagen im Beitrag Famulatur und der Behördenweg in Famulatur im Ausland anerkennen lassen. Einen brancheneigenen Überblick über den Begriff liefert außerdem die Schwesterseite dein-medizinstudium.de zur Famulatur.
Das Praktische Jahr ist der strengste Baustein. Es beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November, folgt auf den bestandenen Zweiten Abschnitt und besteht aus drei Ausbildungsabschnitten von je 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahlfach, entweder Allgemeinmedizin oder ein anderes klinisch-praktisches Fachgebiet (§ 3 Absatz 1 ÄApprO). Eine Teilzeitvariante mit 50 oder 75 Prozent ist möglich, verlängert die Gesamtdauer aber entsprechend.
Anders als bei Famulatur und Krankenpflegedienst steht im PJ-Paragrafen kein eigener Auslandssatz. Der rechtliche Hebel liegt woanders: Nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 ÄApprO rechnet die nach Landesrecht zuständige Stelle Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Anrechnung erfolgt auf Antrag, und zuständig ist die Stelle des Landes, in dem du für das Medizinstudium eingeschrieben bist (§ 12 Absatz 4 ÄApprO). Ein Kriterium wie „die Klinik muss in einem internationalen Verzeichnis gelistet sein" steht in keiner dieser Vorschriften. Was zählt, ist die Auslandsliste beziehungsweise das Verfahren deines eigenen Landesprüfungsamts.
Deshalb gilt für das PJ als Faustregel: erst fragen, dann buchen. Unsere PJ-Standorte sind Sri Lanka, Nepal und Sansibar; wie du das Tertial zeitlich einfädelst, steht in PJ im Ausland: Anerkennung und Planung und in den PJ-Tertialterminen und Fristen. Zwei Punkte, die Studierende regelmäßig unterschätzen, behandeln die Beiträge zu Fehlzeiten in Famulatur und PJ und zum Sprachnachweis. Zur Erinnerung: Auf das PJ werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon höchstens 20 innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (§ 3 Absatz 3 ÄApprO).

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Die nach Landesrecht zuständige Stelle, und das ist in der Praxis dein Landesprüfungsamt. Deutschland hat 16 davon, und sie entscheiden eigenständig. Die Approbationsordnung ist Bundesrecht und legt den Rahmen fest, das Verfahren, die Formulare und die Vorlauffristen aber setzt jedes Land selbst. Eine Regel aus Baden-Württemberg ist deshalb kein Beleg für Schleswig-Holstein. Frag immer bei deinem eigenen Amt und bei deinem Studiendekanat nach, bevor du einen Flug buchst.
Warum sich dieser Aufwand lohnt, zeigt ein Blick auf die Prüfung selbst. Beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2026 traten laut IMPP 5.060 Menschen an. 159 von ihnen bestanden nicht, das sind 3,1 Prozent. Der Mittelwert lag bei 229,0 von 317 gewerteten Aufgaben, die Bestehensgrenze bei 179 Punkten. Anders gesagt: Fast alle kommen durch die Prüfung. Was den Weg zur Approbation verzögert, sind fast immer fehlende oder falsch ausgestellte Bescheinigungen.
Unsicher, ob dein Wunschstandort zu deinem Baustein passt? Wir sortieren das mit dir, bevor du Geld in die Hand nimmst: kostenlose Beratung, Standorte im Überblick und Erfahrungsberichte von Studierenden, die den Weg schon gegangen sind. Für die einzelnen Formate gibt es eigene Seiten zur Famulatur im Ausland, zum Pflegepraktikum im Ausland und zum PJ im Ausland.
Drei tauchen immer wieder auf. Der erste ist die mündliche Zusage. „Das machen hier alle so" ist keine Auskunft, auf die sich ein Amt festnageln lässt. Hol dir eine E-Mail.
Der zweite ist die zu dünne Bescheinigung. Ein Schreiben, das nur bestätigt, dass du „im Sommer 2026 in unserem Haus" warst, hilft niemandem. Ohne taggenauen Zeitraum, ohne Abteilung und ohne Unterschrift einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes fehlt dem Amt die Grundlage für eine Anrechnung.
Der dritte ist der Zeitpunkt. Die Famulatur gehört in die unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Abschnitt. Wer sie vor dem Ersten Abschnitt ableistet, kann sie nach dem Wortlaut von § 7 Absatz 5 ÄApprO nicht einfach nachträglich verrechnen. Dasselbe gilt sinngemäß für den Krankenpflegedienst, der vor die Meldung zum Ersten Abschnitt gehört. Wenn dir für ein längeres Auslandsprojekt die Zeit im Semester fehlt, lies vorher den Beitrag zum Urlaubssemester.
Und ein Hinweis, der nichts mit Papier zu tun hat: Geld- oder Sachleistungen im Praktischen Jahr sind nach oben gedeckelt (§ 3 Absatz 4 ÄApprO). Was das für ein Tertial im Ausland bedeutet, steht in PJ-Vergütung im Ausland. Die Finanzierungsseite behandelt der Beitrag zum Auslands-BAföG.
Dann stellst du den Antrag. Die Approbation wird „auf Antrag" erteilt, sie kommt nicht automatisch mit dem Prüfungszeugnis (§ 3 Absatz 1 Bundesärzteordnung). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem du die Ärztliche Prüfung abgelegt hast. Welche Unterlagen dort verlangt werden, welche Gebühr anfällt und wie lange die Bearbeitung dauert, legt jedes Land selbst fest. Plane Vorlaufzeit ein, wenn dein Arbeitsvertrag schon steht.
Ein Sonderfall bleibt außen vor: Wer sein gesamtes Medizinstudium im Ausland abgeschlossen hat, läuft über ein anderes Verfahren, nämlich die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 Bundesärzteordnung. Das ist etwas völlig anderes als die Anrechnung einzelner Praxisbausteine und wird ausführlich auf dein-medizinstudium.de zur Approbation nach einem Medizinstudium im Ausland erklärt. Wenn du wissen willst, wer hinter travel4med und den Schwesterseiten steht, findest du das bei der futuredoctor Group.
Wer den Auslandsaufenthalt lieber komplett selbst organisiert, findet die Abwägung in Famulatur im Ausland selbst organisieren oder Agentur, und den größeren Rahmen im Ratgeber zum Praktischen Jahr.

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