PJ-Tertialtermine und Fristen 2026/2027: Fristenkalender fürs Auslandstertial
Die PJ-Tertialtermine und Fristen sind der bundeseinheitliche Zeitplan, nach dem das Praktische Jahr an allen deutschen medizinischen Fakultäten läuft: zwei Starttermine pro Jahr im Mai und im November, drei Tertiale à 16 Wochen und ein sehr kurzes gemeinsames Bewerbungsfenster für externe Tertiale. Für ein Tertial im Ausland kommt eine dritte Zeitschiene hinzu, die kein Kalender vorgibt: die Eigenorganisation bei der Zielklinik, die 6 bis 12 Monate Vorlauf braucht. Dieser Guide bringt alle drei Kalender bis 2028 zusammen.
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er organisiert seit Jahren klinische Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende. Alle Termin- und Rechtsangaben geben den Stand vom 18.08.2026 wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft deines PJ-Büros oder deines Landesprüfungsamts.
Key Takeaways
Key Takeaways: PJ-Tertialtermine und Fristen auf einen Blick
Die PJ-Tertialtermine und Fristen sind bundeseinheitlich: Frühjahr 2027 startet ab 17.05.2027, Herbst 2027/28 ab 15.11.2027, je drei Tertiale à 16 Wochen (48 Wochen insgesamt).
Für externe Tertiale an einer anderen deutschen Universität gilt ein bundesweit einheitliches Fenster von nur 5 Werktagen: 11.–15.01.2027 für den Frühjahrsturnus, 14.–18.06.2027 für den Herbstturnus 2027.
Diese Externenfrist gilt nicht für ein Auslandstertial – das organisierst du eigenständig direkt mit der Klinik, ohne festes bundesweites Zeitfenster.
Rechne fürs Auslandstertial mit 6 bis 12 Monaten Vorlauf (Empfehlung der TU München), weil gefragte Kliniken teils Jahre im Voraus ausgebucht sind.
Ein 12-plus-4-Modell ist nicht zulässig; ein Splitting in zwei Blöcke à 8 Wochen erlauben mehrere Landesprüfungsämter dagegen ausdrücklich – die Regeln unterscheiden sich je Bundesland.
Vorab prüfbar ist, ob deine Wunschklinik anerkennungsfähig ist (PJ-Länderliste oder Einzelfallantrag); die Anrechnung selbst erfolgt erst nach dem Tertial.
Was sind die PJ-Tertialtermine und Fristen genau?
Die PJ-Tertialtermine und Fristen sind der vom Medizinischen Fakultätentag veröffentlichte Kalender, der für alle deutschen Universitäten dieselben Start- und Enddaten der drei PJ-Tertiale sowie dieselben Bewerbungsfenster für externe Tertiale festlegt. Er gilt unabhängig davon, an welcher Uni oder Klinik du dein Praktisches Jahr ableistest.
Rechtlich dahinter steht § 3 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte: Die praktische Ausbildung gliedert sich in „Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen" in Innerer Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach – zusammen die 48 Wochen des Praktischen Jahres. Dass du diese Abschnitte nicht an deiner Heimatuniversität ableisten musst, ergibt sich aus § 3 Abs. 2 ÄApprO: Du hast die Wahl zwischen den Universitätskrankenhäusern deiner Heimatuniversität, ihren Lehrkrankenhäusern und „anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten" (§ 3 ÄApprO 2002). Die Tertialzeiten selbst bleiben dabei bundesweit identisch.
PJ-Tertialtermine und Fristen im Blick zu behalten hilft, das Auslandstertial realistisch zu timen.
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PJ-Tertialtermine und Fristen 2026/2027 und 2027/28: die bundeseinheitlichen Daten
Die folgende Tabelle zeigt die PJ-Tertialtermine und Fristen für alle vier Turnusse, die aktuell planbar sind. Quelle ist die Terminübersicht „Planung und PJ-Zeiten Mobilität" des Medizinischen Fakultätentags (MFT), die die Jahresblätter 2025 bis 2030 in einer Datei bündelt und von den Fakultäten weitergereicht wird – jeweils mit dem Vermerk „Angaben ohne Gewähr", weil einzelne Universitäten in Ausnahmefällen abweichen können.
Turnus
1. Tertial
2. Tertial
3. Tertial
PJ-Frühjahr 2026
18.05.2026 – 06.09.2026
07.09.2026 – 27.12.2026
28.12.2026 – 18.04.2027
PJ-Herbst 2026/27
16.11.2026 – 07.03.2027
08.03.2027 – 27.06.2027
28.06.2027 – 17.10.2027
PJ-Frühjahr 2027
17.05.2027 – 05.09.2027
06.09.2027 – 26.12.2027
27.12.2027 – 16.04.2028
PJ-Herbst 2027/28
15.11.2027 – 05.03.2028
06.03.2028 – 25.06.2028
26.06.2028 – 15.10.2028
Jedes Tertial dauert damit genau 16 Wochen, in Summe die gesetzlich vorgeschriebenen 48 Wochen Praktisches Jahr. Der Startpunkt folgt einer festen Regel, die der MFT wörtlich so formuliert: „PJ-Beginn: erster Montag nach dem 15. in der 2. Hälfte der Monate Mai und November." Damit kannst du jeden künftigen Termin selbst herleiten – der 15.05.2027 ist ein Samstag, also startet der Frühjahrsturnus 2027 am Montag, 17.05.2027.
Zwei Ergänzungen, die in vielen Übersichten fehlen. Erstens: Der MFT veröffentlicht auch Tertialzeiten für ein PJ in Teilzeit. Im Frühjahrsturnus 2027 läuft das erste 50-%-Tertial vom 17.05.2027 bis 26.12.2027, in der 75-%-Variante vom 17.05.2027 bis 12.10.2027. Zweitens: Diese PJ-Tertialtermine und Fristen gelten für das aktuelle Modell mit drei Tertialen à 16 Wochen nach ÄApprO 2002. Die geplante neue Approbationsordnung mit vier Quartalen à 12 Wochen bei unveränderten 48 Wochen Gesamtdauer ist im August 2026 nicht in Kraft; als frühestes Inkrafttreten wird der 01.10.2027 genannt. Wie beide Modelle sich unterscheiden, erklärt unser Guide zum Praktischen Medizinischen Jahr.
Quelle: Medizinischer Fakultätentag, „Planung und PJ-Zeiten Mobilität" (Jahresblätter 2026 und 2027), Angaben ohne Gewähr. Segmente schematisch, nicht tagesgenau skaliert.
Wann musst du dich für ein externes Tertial bewerben?
Für ein Tertial an einer anderen deutschen Universität gilt ein bundesweit einheitliches Fenster von nur fünf Werktagen: die zweite volle Woche im Januar für den Frühjahrsturnus und die zweite volle Woche im Juni für den Herbstturnus. Danach folgen zwei weitere feste Wochen für Zusage und Annahme.
Innerhalb der PJ-Tertialtermine und Fristen ist dieses Fenster das kürzeste – wer es verpasst, wartet ein halbes Jahr.
Schritt
Frühjahr 2027
Herbst 2027
Bewerbung externer Studierender
11.01.2027 – 15.01.2027
14.06.2027 – 18.06.2027
Zu-/Absage der Gastuniversität
15.02.2027 – 19.02.2027
26.07.2027 – 30.07.2027
Annahme des Platzes
22.02.2027 – 26.02.2027
02.08.2027 – 06.08.2027
Für 2026 sind alle Externenfristen abgelaufen: Bewerbung 05.–09.01.2026 bzw. 08.–12.06.2026, Annahme des Platzes bis 20.02.2026 bzw. 31.07.2026. Der nächste bundeseinheitliche Bewerbungszeitraum ist damit der 11. bis 15.01.2027. Diese Fristen stammen aus derselben MFT-Übersicht, die sie ausdrücklich als „Bundeseinheitliche Fristen für externe Tertial-Bewerbungen an allen deutschen Universitäten" bezeichnet. Bestätige deinen Termin trotzdem beim PJ-Büro deiner Uni, denn die Übersicht steht unter „Angaben ohne Gewähr".
Gilt die Externenfrist auch für dein Auslandstertial?
Nein – und genau hier verplanen sich viele Studierende. Die bundeseinheitliche Externenfrist regelt ausschließlich Tertiale an anderen deutschen Universitäten. Auslandstertiale werden „außerhalb von Kooperationen" organisiert; du musst dich eigenständig um eine geeignete Klinik bemühen und bist an kein bundesweites Zeitfenster gebunden.
So beschreibt es die TU München für Tertiale außerhalb Europas (TU München, mediTUM). Praktisch heißt das: Du gewinnst Flexibilität beim Zeitpunkt und verlierst die Struktur, die dir das Januar-/Juni-Fenster sonst vorgibt. Die PJ-Tertialtermine und Fristen geben dir weiterhin den Rahmen vor – den Termin selbst verhandelst du direkt mit der Klinik. Die Anerkennung läuft parallel über dein Landesprüfungsamt (LPA), nach eigenen Regeln und eigenem Zeitplan. Wie das im Detail funktioniert, erklärt unser Guide zu PJ im Ausland: Anerkennung und Planung.
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Wie viel Vorlauf brauchst du wirklich fürs Auslandstertial?
Deutlich mehr, als die kurzen Inlandsfristen vermuten lassen: Die TU München empfiehlt für ein Auslandstertial eine Vorlaufzeit von 6 bis 12 Monaten, weil begehrte ausländische Kliniken teils schon Jahre im Voraus ausgebucht sind. Rechne diese Spanne vom Tertialstart zurück, nicht vom Semesterende.
Der Fixpunkt sind dabei die PJ-Tertialtermine und Fristen: Der Tertialstart steht Jahre im Voraus fest, alles andere richtet sich danach. Für den Frühjahrsturnus 2027 (Start 17.05.2027) heißt das konkret: Die Klinikanfrage gehört zwischen Mai 2026 und November 2026 raus. Wichtig zusätzlich: Die deutschen Zeitvorgaben gelten im Ausland unverändert. Kann deine Wunschklinik ein Pflichttertial nur mit 12 statt 16 Wochen anbieten, trägt das Tertial nicht – eine Aufteilung in 12 plus 4 Wochen ist nicht vorgesehen.
6–12 Monate vorher: Wunschklinik im Ausland kontaktieren und Kapazität für den vollen 16-Wochen-Zeitraum deines Tertials klären.
Parallel dazu: Prüfen, ob die Einrichtung auf der PJ-Länderliste deines Landesprüfungsamts steht – und wenn nicht, dort die Einzelfallprüfung beantragen.
4–6 Monate vorher: Sprachnachweis besorgen, falls dein LPA einen verlangt, und die Einbeziehungserklärung deiner Heimatuniversität beim PJ-Büro anstoßen.
3–6 Monate vorher: Visum, Impfschutz und eigene Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung organisieren – die Heimatuni versichert dich im Ausland in der Regel nicht.
Vor Abreise: Schriftlich bestätigen lassen, dass die PJ-Bescheinigung später mit Klinik-Stempel, Fachgebietsangabe und Universitätssiegel ausgestellt wird.
Während des Tertials: Logbuch führen und alle Nachweise laufend sammeln – nachträglich sind sie oft kaum zu beschaffen.
Nach der Rückkehr: PJ-Bescheinigung und Logbuch beim zuständigen Landesprüfungsamt bzw. Studiendekanat einreichen und die Anrechnung beantragen.
Die Fristen für ein externes Tertial in Deutschland sind kurz – die Vorbereitung eines Auslandstertials läuft dagegen über Monate.
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Wie prüfst du vorab, ob deine Wunschklinik anerkannt wird?
Zwei Dinge sind zu trennen. Vorab klärst du die Anerkennungsfähigkeit der Einrichtung. Nach dem Tertial erfolgt die eigentliche Anrechnung auf Basis von Logbuch und PJ-Bescheinigung. Ein bereits abgeleistetes Tertial vorab anrechnen zu lassen, ist nicht möglich – die Eignung der Klinik lässt sich aber sehr wohl früh einschätzen.
Zuständig ist das Landesprüfungsamt deines Studienorts. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄApprO: Die nach Landesrecht zuständige Stelle rechnet Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums an, „soweit Gleichwertigkeit gegeben ist" (§ 12 ÄApprO 2002). Inhaltlich messen die Ämter das an §§ 3 und 4 ÄApprO: Die Ausbildung muss an einer Universitätsklinik oder einem offiziell angeschlossenen Lehrkrankenhaus stattfinden, und für die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie sind mindestens 60 Behandlungsplätze mit unterrichtsgeeigneten Patienten gefordert, dazu Röntgenabteilung, medizinisches Labor, medizinische Bibliothek und Sektionsraum.
Praktisch entscheidend ist die PJ-Länderliste deines Amts – und die ist Landessache, keine Bundesregelung:
NRW führt die umfangreichste Liste, die sogenannte Düsseldorfer Liste der Bezirksregierung Düsseldorf (Stand 28.05.2026). Sie gilt nach eigenem Vorbehalt für Studierende in NRW; wer außerhalb studiert, soll sich an sein eigenes LPA wenden.
Berlin und Sachsen-Anhalt legen dieselbe Düsseldorfer Liste zugrunde, Sachsen-Anhalt für Innere Medizin und Chirurgie sogar ausschließlich.
Hamburg akzeptiert die Düsseldorfer Liste oder die eigene Hamburger Liste – erteilt aber laut eigenem Hinweisblatt keine Vorabzusagen.
Baden-Württemberg führt eine eigene Positivliste und stellt klar: Eine Nichtnennung bedeutet nicht Ablehnung, sondern dass die Konformität noch geprüft werden muss.
Sachsen führt keine Liste und entscheidet materiell im Einzelfall.
Steht deine Wunschklinik nicht auf der Liste, ist das also kein Nein, sondern der Anlass für eine Einzelfall- bzw. Äquivalenzprüfung auf Antrag – und diesen Antrag stellst du vor der Buchung. Verlasse dich dabei nicht auf eine Listung im World Directory of Medical Schools: Sie ist in keiner Rechtsnorm Anerkennungsvoraussetzung, und die WDOMS stellt selbst klar, dass eine Listung keine Anerkennung oder Akkreditierung bedeutet.
Kannst du ein PJ-Tertial splitten oder in Teilzeit ableisten?
Ein 12-plus-4-Modell ist nicht zulässig, ein Splitting in zwei Blöcke à 8 Wochen dagegen in mehreren Bundesländern möglich. Die Approbationsordnung selbst kennt kein Splitting: § 3 Abs. 1 ÄApprO schreibt Abschnitte von je 16 Wochen vor. Splitting ist Ausnahme-Verwaltungspraxis der Landesprüfungsämter, keine Regel und kein Rechtsanspruch.
Konkret heißt das: Berlin erlaubt ausdrücklich, maximal ein Tertial in 2 × 8 Wochen zu teilen, wenn mindestens 8 Wochen davon im Ausland liegen. Sachsen und Rheinland-Pfalz lassen auch 8 + 8 Wochen an zwei ausländischen Kliniken zu, Rheinland-Pfalz schließt ein rein inländisches Splitting aus. NRW verbietet umgekehrt ein Splitting rein im Ausland sowie im Wahlfach Allgemeinmedizin. Auch die Fehltage im gesplitteten Tertial unterscheiden sich deutlich: NRW und Hamburg rechnen 10 Fehltage je Hälfte, Berlin 5, Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz null. Was die Approbationsordnung ohnehin ausschließt, ist eine beliebige Aufteilung in Einzelwochen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Einbeziehungserklärung deiner Heimatuniversität plus die Zustimmung deines LPA – kläre beides, bevor du eine Klinik zusagst.
Wer nicht 16 Wochen am Stück weg sein kann, hat außerdem die Teilzeitoption: Der MFT veröffentlicht eigene 50-%- und 75-%-Tertialzeiten, die dein PJ streckt statt es zu teilen. Ob dein LPA ein gesplittetes Tertial auch bei der Sprachanforderung anders bewertet, klärst du am besten direkt dort; Details dazu findest du in unserem Sprachnachweis-Guide.
Weitere Termine rund um die PJ-Tertialtermine und Fristen
Rund um die PJ-Tertialtermine und Fristen laufen mehrere Zeitschienen parallel – und die kosten dich am Ende häufiger ein Tertial als der Tertialkalender selbst.
M3-Anmeldung: Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss deinem Landesprüfungsamt „bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni" zugehen (§ 10 Abs. 3 ÄApprO). Liegt dein Auslandstertial am Ende des PJ, sprich vorher mit dem Amt darüber, wie die Bescheinigung nachgereicht wird.
Auslands-BAföG: Faustregel rund sechs Monate vor Abreise beantragen – Details in unserem Auslands-BAföG-Guide.
PROMOS-Stipendien: feste, meist halbjährliche Bewerbungsfenster der Hochschulen, siehe unser PROMOS-Guide.
Visum: Für ein klinisches Tertial reicht ein Touristenvisum in der Regel nicht. Sri Lanka verlangt beispielsweise ein Residence Visa der Educational Category, das ausdrücklich auch „Internship holders" erfasst; es gilt für ein Jahr oder den von der akademischen Einrichtung empfohlenen Zeitraum und ist verlängerbar (Department of Immigration & Emigration Sri Lanka).
Versicherung: Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung selbst abschließen – siehe unseren Versicherungs-Guide.
Was passiert, wenn du eine Frist verpasst?
Im besten Fall verschiebt sich dein Start um einen Turnus, also rund sechs Monate – die PJ-Tertialtermine und Fristen kennen keinen Zwischenstart. Im schlechteren Fall verlierst du den Klinikplatz komplett, weil international gefragte Häuser sofort neu vergeben. Beides ist teurer als die Wochen, die eine frühe Anfrage kostet.
Bei einem Auslandstertial kommt eine zweite Gefahr hinzu: Wird eine der deutschen Zeitvorgaben nicht erfüllt – etwa die volle 16-Wochen-Dauer eines Pflichttertials –, kann dein Landesprüfungsamt das komplette Tertial nachträglich ablehnen, selbst wenn die Klinik renommiert ist. Deshalb gilt: Kläre Anerkennungsfähigkeit und Dauer immer vor der Buchung, schriftlich, mit dem Amt und dem PJ-Büro.
Eine strukturierte Checkliste hilft, Tertialtermin, Anerkennung und Finanzierung nicht aus dem Blick zu verlieren.
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Für ein Auslandstertial mit intensiver klinischer Praxis eignen sich unsere Standorte Sri Lanka, Nepal und Sansibar besonders. Weil dort keine bundeseinheitlichen Bewerbungsfenster gelten, richtest du die Anfrage an die Zielklinik allein nach den PJ-Terminen deiner Fakultät aus – solange du die empfohlenen 6 bis 12 Monate Vorlauf einhältst. Die PJ-Tertialtermine und Fristen bestimmen also den Zeitpunkt, nicht die Bewerbungsmechanik.
Die PJ-Tertialtermine und Fristen sind kein Selbstzweck, sondern der Taktgeber für dein gesamtes Auslandstertial: von der Klinikanfrage über Anerkennung und Versicherung bis zur Finanzierung. Wer die bundeseinheitlichen Daten kennt, früh mit dem Landesprüfungsamt spricht und die 6 bis 12 Monate Vorlauf ernst nimmt, kommt entspannt in sein Tertial im Ausland.
Häufig gestellte Fragen
Über den Autor
Dieser Guide wurde von MUDr. Andreas Zehetner verfasst, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er organisiert seit Jahren klinische Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende und kennt die Standorte Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar aus eigener Erfahrung.
Quellen
Medizinischer Fakultätentag (MFT), „Planung und PJ-Zeiten Mobilität 2025–2030" (Jahresblätter mit Tertialzeiten, Teilzeit-Tertialzeiten und den bundeseinheitlichen Externenfristen; Angaben ohne Gewähr) — medizinische-fakultaeten.de (abgerufen 18.08.2026)
Medizinischer Fakultätentag, „Planung und PJ-Zeiten Mobilität 2027" (Jahresblatt 2027, bereitgestellt über die Universität Würzburg) — med.uni-wuerzburg.de (abgerufen 18.08.2026)
Universitätsmedizin Mainz, „Bundeseinheitliche PJ-Tertialzeiten nach neuer ÄAppO", Stand 16.12.2022 (Zweitbestätigung der Termine bis Herbstturnus 2026/27) — unimedizin-mainz.de
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 3 (Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen, Wahlrecht, Fehltage), § 10 Abs. 3 (Anmeldefristen 10. Januar / 10. Juni) und § 12 Abs. 1 Nr. 2 (Anrechnung von Auslandszeiten) — § 3, § 10, § 12
Technische Universität München, mediTUM, „PJ außerhalb Europas: Allgemein" (Eigeninitiative, empfohlene Vorlaufzeit 6–12 Monate, Zeitvorgaben und Versicherungshinweis) — meditum.med.tum.de
Landesprüfungsamt NRW (Bezirksregierung Düsseldorf), „PJ im Ausland – Liste für Studierende", Stand 28.05.2026, sowie „Merkblatt PJ", Stand 15.08.2025 (Düsseldorfer Liste, Splitting in zwei Abschnitte zu je 8 Wochen) — Länderliste, Merkblatt PJ
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Praktisches Jahr (Geltung der Düsseldorfer Liste für Berlin; Splitting eines Tertials in 2 × 8 Wochen, wenn mindestens 8 Wochen im Ausland liegen) — berlin.de/lageso
Landesprüfungsamt Baden-Württemberg, „PJ-Länderliste", Stand 17.07.2026 (Positivliste; Nichtnennung bedeutet Einzelfallprüfung, nicht Ablehnung) — rp.baden-wuerttemberg.de
Landesprüfungsamt Hamburg, „Hinweisblatt PJ im Ausland", Stand 04/2026 (Düsseldorfer oder Hamburger Liste; keine Vorabzusagen) — hamburg.de
Landesprüfungsamt Sachsen, Hinweise zum PJ im Ausland (keine Länderliste, materielle Einzelfallprüfung) — lds.sachsen.de · Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, „Merkblatt über das Praktische Jahr", Stand 2022 (Innere Medizin und Chirurgie ausschließlich nach Düsseldorfer Liste) — lvwa.sachsen-anhalt.de
World Directory of Medical Schools, „About" (eine Listung bedeutet ausdrücklich keine Anerkennung, Akkreditierung oder Empfehlung) — wdoms.org
Department of Immigration & Emigration Sri Lanka, „Residence Visa" (Educational Category, Internship holders, Gültigkeit und Verlängerung) — immigration.gov.lk (abgerufen 18.08.2026)