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Auslands-BAföG für Famulatur und PJ im Ausland 2026

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre StrittMedizinstudent, Co-Founder travel4med
  • 10. August 2026
  • 15 Minuten
Auslands-BAföG für Famulatur und PJ im Ausland 2026

Auslands-BAföG für Famulatur und PJ im Ausland 2026

Auslands-BAföG ist keine eigene Förderung, sondern die Anwendung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf eine Ausbildung im Ausland – und für deine Famulatur, dein Pflegepraktikum oder dein PJ-Tertial heißt das zweierlei. Erstens: Gefördert wird ein Auslandspraktikum nur als Pflichtpraktikum nach § 5 Abs. 5 BAföG, außerhalb der EU zusätzlich erst ab einer tatsächlichen Dauer von zwölf Wochen. Zweitens: Wenn es klappt, bekommst du mehr als im Inland – nämlich den regulären Bedarfssatz von bis zu 992 Euro im Monat plus einen Reisekostenzuschlag von bis zu 1.000 Euro für ein Ziel außerhalb Europas (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagsV) plus monatlich bis zu 102 Euro für deine Krankenversicherung (§ 5 BAföG-AuslandszuschlagsV). Dieser Guide zeigt dir, wie viel du realistisch bekommst, welche Voraussetzungen wirklich gelten und wann du den Antrag stellen musst.

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er organisiert seit Jahren klinische Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende. Redaktion: Celina Köhsl. Alle Rechts- und Geldangaben geben den Stand vom 18.08.2026 wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft deines zuständigen Auslands-BAföG-Amts.

Key Takeaways

  • Auslands-BAföG ist der reguläre Bedarfssatz (2026 bis zu 992 Euro pro Monat) plus zwei auslandsspezifische Zuschläge: Reisekosten und Krankenversicherung.
  • Der Reisekostenzuschlag beträgt 250 Euro je Reise innerhalb Europas und 500 Euro je Reise außerhalb Europas – für Hin- und Rückreise nach Sri Lanka, Nepal, Sansibar oder Bali also bis zu 1.000 Euro.
  • Außerhalb der EU muss dein Praktikum tatsächlich mindestens zwölf Wochen dauern (11 Wochen und 5 Werktage genügen). Deine Prüfungsordnung muss keine zwölf Wochen vorschreiben – innerhalb der EU wird die Mindestdauer gar nicht geprüft.
  • Den Krankenpflegedienst vor Studienbeginn fördert das Amt außerhalb der EU nicht: Vorpraktika im Ausland sind grundsätzlich nicht förderfähig (Tz 5.5.1 BAföGVwV).
  • Auch wer im Inland kein BAföG bekommt, kann im Ausland Anspruch haben – weil der Bedarf um die Zuschläge steigt, nicht weil die Einkommensfreibeträge andere wären.
  • Es gibt keine Antragsfrist, aber einen Stichtag in eigener Sache: Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 15 Abs. 1 BAföG). Das Ministerium empfiehlt ein halbes Jahr Vorlauf.
Mehrere Zehn-Dollar-Scheine
Auslands-BAföG kombiniert den normalen Bedarfssatz mit Reisekosten- und Krankenversicherungszuschlag – für ein Ziel außerhalb Europas oft mehr als 1.000 Euro zusätzlich.

Auslands-BAföG kurz erklärt

Auslands-BAföG ist kein eigenes Gesetz, sondern das BAföG in einer Auslandskonstellation. Gefördert werden zwei völlig verschiedene Dinge: ein Auslandsstudium oder ein Studienaufenthalt nach § 5 Abs. 2 BAföG – und ein Pflichtpraktikum im Ausland nach § 5 Abs. 5 BAföG. Für dich als Medizin- oder Pflegestudentin oder -student ist fast immer der zweite Fall relevant: Famulatur, Krankenpflegedienst und PJ-Tertial sind Praktika, kein Studium an einer ausländischen Hochschule.

Dieser Unterschied entscheidet über bares Geld. Die BAföG-AuslandszuschlagsV kennt vier Zuschläge – Auslandszuschlag, Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherung –, aber ihr § 1 Abs. 1 Satz 2 stellt klar: „Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt entsprechend für Praktika nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes." Beim Praktikum bekommst du also nur Reisekosten und Krankenversicherungszuschlag; monatlicher Auslandszuschlag und Studiengebühren bleiben dem Auslandsstudium vorbehalten (gesetze-im-internet.de). Für ein Klinikpraktikum ist das verkraftbar: Studiengebühren fallen an unseren Partnerkliniken ohnehin nicht an.

Wie viel Auslands-BAföG bekommst du 2026?

Die Basis ist der reguläre BAföG-Bedarfssatz, 2026 höchstens 992 Euro pro Monat. Diesen Höchstsatz erreichst du, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und deine Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlst. Er besteht aus vier gesetzlich festgelegten Bausteinen: Grundbedarf, Wohnpauschale, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag.

Im Einzelnen sind das 475 Euro Grundbedarf und 380 Euro Wohnpauschale (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG) plus 102 Euro Kranken- und 35 Euro Pflegeversicherungszuschlag (§ 13a Abs. 1 BAföG).

Bestandteile des BAföG-Höchstsatzes 2026 (992 Euro pro Monat) Der Grundbedarf betraegt 475 Euro, die Wohnpauschale 380 Euro, der Zuschlag zur Krankenversicherung 102 Euro und zur Pflegeversicherung 35 Euro pro Monat. BAföG-Höchstsatz 2026: 992 € pro Monat 475 € 380 € 102 € 35 € Grundbedarf Wohnpauschale Krankenvers. Pflegevers. Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung, die ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen.
Quelle: § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG sowie § 13a Abs. 1 BAföG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.08.2026).

Wohnst du noch bei deinen Eltern, sinkt die Wohnpauschale von 380 auf 59 Euro. Bist du über deine Eltern familienversichert, entfallen die beiden Versicherungszuschläge – dann liegt die Obergrenze bei 855 Euro.

Wichtig: 992 Euro ist der Höchstsatz, nicht der Regelfall. Vom Bedarf zieht das Amt das anrechenbare Einkommen deiner Eltern und dein eigenes Einkommen ab (§§ 21 ff. BAföG); was übrig bleibt, wird ausgezahlt. Ein Rechenbeispiel für zwölf Wochen Sri Lanka: rund drei Monate Förderung (je nach Anrechnung 0 bis 992 Euro monatlich) plus einmalig 1.000 Euro Reisekostenzuschlag plus bis zu 102 Euro Krankenversicherungszuschlag pro Monat. Der Zuschlag erhöht dabei deinen Bedarf – und damit auch die Chance, dass nach der Einkommensanrechnung überhaupt etwas übrig bleibt.

Gut zu wissen für alle, die für 2027 planen: Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die parlamentarischen Beratungen laufen noch. Vorgesehen ist eine Wohnkostenpauschale von 440 statt 380 Euro zum 1. April 2027, danach ein Grundbedarf von 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und von 563 Euro zum 1. April 2029 (BMFTR, „Regierung beschließt: Das BAföG bekommt ein großes Update", 12.08.2026). Der ursprünglich fürs Wintersemester 2026/27 geplante Termin ist damit vom Tisch – rechne für die Saison 2026/27 weiter mit 380 Euro.

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Welche Zuschläge gibt es nur beim Auslands-BAföG?

Beim Auslandspraktikum genau zwei: Reisekosten und Krankenversicherung. Der größere Posten ist der Reisekostenzuschlag. Er beträgt „jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro" (§ 4 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV) – und weil er für die Hinreise und für eine Rückreise gezahlt wird, sind das außerhalb Europas zusammen 1.000 Euro.

In besonderen Härtefällen können zusätzlich die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise übernommen werden (§ 4 Abs. 2 BAföG-AuslandszuschlagsV).

Reisekostenzuschlag beim Auslands-BAföG (2026) Der Reisekostenzuschlag betraegt 250 Euro je Reise innerhalb Europas und 500 Euro je Reise ausserhalb Europas, fuer Hin- und Rueckreise also 500 beziehungsweise 1000 Euro. Reisekostenzuschlag für Hin- und Rückreise 500 € 1.000 € Europäisches Ausland (2 × 250 €) Außerhalb Europas (2 × 500 €) Quelle: § 4 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV. Der Zuschlag erhöht deinen Bedarf.
Quelle: § 4 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.08.2026).

Der zweite Zuschlag betrifft die Krankenversicherung: Er wird monatlich „in Höhe des Betrages nach § 13a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes" geleistet – also 102 Euro –, wenn du das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes nachweist (§ 5 BAföG-AuslandszuschlagsV). Achtung, nicht doppelt rechnen: Der Auslandszuschlag bemisst sich nach demselben Betrag von 102 Euro, der auch schon im Höchstsatz von 992 Euro steckt. § 1 Abs. 1 der Verordnung leistet ihn als Zuschlag zum Bedarf – ob und in welcher Höhe er in deinem Fall zusätzlich anfällt, rechnet dir das zuständige Auslandsamt aus. Frag im Zweifel konkret nach, bevor du kalkulierst.

Was es beim Praktikum nicht gibt: den monatlichen Auslandszuschlag und die Übernahme von Studiengebühren. Beides ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BAföG-AuslandszuschlagsV dem Auslandsstudium nach § 5 Abs. 2 BAföG vorbehalten.

Gilt Auslands-BAföG auch für Famulatur, PJ und Pflegepraktikum?

Ja, aber § 5 Abs. 5 BAföG stellt drei getrennte Anforderungen. Das Praktikum muss im Zusammenhang mit deinem Studium gefordert sein, deine Hochschule oder das Prüfungsamt muss die Auslandsstelle anerkennen, und das Praktikum muss deinem Ausbildungsstand förderlich sein sowie außerhalb der EU tatsächlich mindestens zwölf Wochen dauern.

Die Anerkennung ist dabei kein Formalismus: „Über die Förderung kann erst nach Vorlage der Anerkennungsbescheinigung nach § 5 Abs. 5 entschieden werden" (Tz 5.5.2 BAföGVwV). Ohne dieses Papier wird über deinen Antrag also gar nicht erst entschieden.

Bei der Zwölf-Wochen-Grenze halten sich zwei Missverständnisse hartnäckig. Erstens: Gemeint ist die tatsächliche Dauer deines Auslandsaufenthalts, nicht der Text deiner Prüfungsordnung – die muss kein zwölfwöchiges Praktikum vorschreiben. Zweitens gilt die Grenze nur außerhalb der EU: „Für ein Praktikum, das in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird, ist die Mindestdauer nach § 5 Absatz 5 Satz 2 nicht zu prüfen" (Tz 5.5.3 BAföGVwV). Für Sri Lanka, Nepal, Sansibar und Bali ist sie zu prüfen, für ein Praktikum in Spanien oder Schweden nicht.

Drei praktische Konsequenzen für deine Planung:

  • Einzelne Famulatur: Ein vierwöchiger Famulaturabschnitt reicht allein nicht. Die Kombination mehrerer kürzerer Wahlpflichtpraktika ist aber ausdrücklich erlaubt, „sofern dies im Rahmen der jeweiligen Studienordnung zulässig und möglich ist und die Kombination ein einheitliches Praktikum darstellt" – jedenfalls dann, wenn sie in einem einzigen zusammenhängenden Zeitraum, in demselben Land und in derselben Praktikumsstätte absolviert werden (Tz 5.5.3 BAföGVwV). Drei aneinandergehängte Famulaturmonate an derselben Klinik in Sri Lanka erfüllen die Schwelle damit; zwei Abschnitte in zwei Ländern nicht. Kleine Entwarnung: Auch 11 Wochen und 5 Werktage werden als zwölf Wochen anerkannt.
  • PJ-Tertial: 16 Wochen liegen klar über der Grenze. Es gibt aber eine PJ-spezifische Bedingung, die viele übersehen: Das Praktische Jahr wird im Ausland nur dann als Praktikum gefördert, „wenn keine Immatrikulation an einer ausländischen Ausbildungsstätte vorliegt" (Tz 5.5.4 BAföGVwV). Manche Gastuniversitäten schreiben PJ-Studierende als visiting students ein – kläre vor der Zusage, ob dich die Klinik als Praktikant führt.
  • Krankenpflegedienst: Leistest du ihn vor Studienbeginn ab, gibt es außerhalb der EU nichts: „Vorpraktika im Ausland sind grundsätzlich nicht förderfähig, mit Ausnahme von Vorpraktika im EU-Ausland, wenn sie im Inland förderfähig wären" (Tz 5.5.1 BAföGVwV). Ohne Immatrikulation fehlt schlicht die Ausbildung, an die der Anspruch anknüpfen könnte. Holst du den Krankenpflegedienst dagegen in den unterrichtsfreien Zeiten während des Studiums nach – § 6 Abs. 1 ÄApprO lässt das ausdrücklich zu –, gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Famulatur.

Wie du die Praktika organisatorisch planst, liest du in unseren Ratgebern Famulatur im Ausland, Pflegepraktikum im Ausland und PJ im Ausland.

Lohnt sich der Antrag auch ohne Inlands-BAföG?

Oft ja – aber aus einem anderen Grund, als häufig behauptet wird. Die Einkommensfreibeträge nach §§ 21, 23 und 25 BAföG sind im Ausland dieselben wie im Inland. Was sich ändert, ist die andere Seite der Rechnung: Beim Auslandspraktikum steigt dein Bedarf um die beiden Zuschläge – und der Anspruch ist die Differenz aus Bedarf und anrechenbarem Einkommen.

Deshalb kann ein Anspruch entstehen, obwohl dein Inlandsantrag knapp abgelehnt wurde. Ein abgelehnter Inlandsbescheid ist also kein Grund, auf den Auslandsantrag zu verzichten – rechne deinen Fall mit dem zuständigen Auslandsamt durch. Und selbst wenn am Ende nur der Reisekostenzuschlag bewilligt wird, sind das für ein Ziel außerhalb Europas 1.000 Euro, die du sonst komplett selbst trägst. Für die weitere Finanzierung lohnt sich zusätzlich ein Blick in unsere Ratgeber Auslandspraktikum Finanzierung, Förderung Auslandspraktikum und PROMOS-Stipendium.

Kostenlose Beratung zu deinem Auslandspraktikum. Du weißt nicht, ob deine Famulatur oder dein PJ die Voraussetzungen fürs Auslands-BAföG erfüllt? In der kostenlosen Beratung von travel4med gehen wir gemeinsam durch, welche Förderung zu deinem Zielland und deiner Aufenthaltsdauer passt.

Wie beantragst du Auslands-BAföG Schritt für Schritt?

In fünf Schritten – und der wichtigste ist der letzte. Eine gesetzliche Antragsfrist gibt es nämlich nicht: Dein Antrag kann nicht wegen Verspätung abgelehnt werden. Verloren gehen aber alle Monate vor dem Antragsmonat, denn Ausbildungsförderung wird „frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an" geleistet (§ 15 Abs. 1 BAföG).

  1. Zuständiges Auslandsamt finden: Für Auslands-BAföG ist nicht dein örtliches Amt zuständig, sondern ein nach Zielland festgelegtes Auslandsamt bei einem bestimmten Studierendenwerk. „Welche Behörde für welchen Staat zuständig ist, erfahren Sie mithilfe der Weltkarte unten auf dieser Seite", schreibt das zuständige Bundesministerium auf bafög.de.
  2. Anerkennung einholen: Lass dir von deiner Hochschule oder dem Prüfungsamt bescheinigen, dass die Auslandsstelle den Anforderungen deiner Prüfungsordnung genügt (§ 5 Abs. 5 BAföG, Tz 5.5.2 BAföGVwV) – ohne diese Bescheinigung wird über die Förderung gar nicht entschieden.
  3. Dauer belegen: Bei Zielen außerhalb der EU weist du über Praktikumsvertrag oder Klinikzusage nach, dass dein Aufenthalt tatsächlich mindestens zwölf Wochen dauert. Innerhalb der EU entfällt dieser Nachweis.
  4. Nachweise sammeln: Zusage der Klinik, Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise deiner Eltern – und für den Krankenversicherungszuschlag der Nachweis, dass ein Krankenversicherungsschutz besteht.
  5. Früh beantragen: Stell den Antrag, sobald dein Platz steht. Das Ministerium empfiehlt: „Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden." Jeder Monat, den du zu spät bist, ist wegen § 15 Abs. 1 BAföG verloren.

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Was gilt für Sri Lanka, Nepal, Sansibar und Bali?

Für alle vier travel4med-Standorte gilt dasselbe Zahlenbild: Sie liegen außerhalb Europas, damit greift der höhere Reisekostenzuschlag von zusammen 1.000 Euro – und weil sie außerhalb der EU liegen, ist die Zwölf-Wochen-Mindestdauer zu prüfen. Ein PJ-Tertial oder drei zusammenhängende Famulaturmonate an derselben Klinik haben deshalb die besten Förderchancen, eine einzelne vierwöchige Famulatur eher nicht.

Bali buchst du bei uns für Famulatur, Pflegepraktikum, PA-Praxisphase und Hospitation; für diese Praktika gelten dieselben BAföG-Regeln wie an den anderen Standorten. Für ein PJ-Tertial planst du sicherer mit Sri Lanka, Nepal oder Sansibar: Das Landesprüfungsamt NRW führt die Udayana University auf Bali seit dem 17.03.2026 bis auf Weiteres ohne Anerkennung (Liste Stand 28.05.2026). Verbindlich ist immer die Auskunft deines eigenen Landesprüfungsamts – die Anerkennungspraxis ist Ländersache und kann sich unterscheiden.

Denk daran, was Auslands-BAföG nicht abdeckt: Auslandskrankenversicherung, Reiseimpfungen und Gebühren der Gastklinik. Gerade der letzte Posten wird unterschätzt – eine Auswertung von 438 Erfahrungsberichten in BMC Medical Education (2024) kommt für eine vierwöchige Auslandsfamulatur auf durchschnittlich 364,15 Euro Gebühren, in Spitzenländern auf ein Vielfaches davon. Eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport bleibt für unsere Ziele Pflicht – Details in unserem Ratgeber Versicherung für Famulatur und PJ im Ausland. Eine Übersicht aller Zielorte findest du auf unserer Standortübersicht, erste Eindrücke in den Erfahrungsberichten.

Wenn dein Praktikum die BAföG-Voraussetzungen nicht erfüllt, frag früh im International Office nach Erasmus+: Praktika sind grundsätzlich weltweit förderfähig – ausgenommen sind nur EU-Institutionen sowie Belarus und Russland. Für Ziele außerhalb des Programmgebiets läuft das über die internationale Dimension von KA131 (deine Hochschule darf dafür bis zu 20 Prozent ihrer bewilligten Projektförderung einsetzen) oder über KA171; Voraussetzung ist, dass deine Hochschule solche Mittel überhaupt beantragt hat. Details in unserem Ratgeber zum Erasmus+ Auslandspraktikum.

Häufig gestellte Fragen

Quellen

Die Fakten in diesem Guide zum Auslands-BAföG für Famulatur und PJ im Ausland stammen aus folgenden Quellen.

  • § 5 BAföG (Ausbildung im Ausland, Abs. 5 Praktikum) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 13 und § 13a BAföG (Bedarfssätze, Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 15 Abs. 1 BAföG (Leistung frühestens ab dem Antragsmonat) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • §§ 1, 4 und 5 BAföG-AuslandszuschlagsV (Zuschläge, Reisekosten, Krankenversicherung) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG, Tz 5.5.1 bis 5.5.4 (Stand 5. März 2026) — verwaltungsvorschriften-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 6 Abs. 1 ÄApprO (Krankenpflegedienst) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Bundesministerium, „Gibt es BAföG auch im Ausland?" — bafög.de (abgerufen 18.08.2026)
  • BMFTR, „Regierung beschließt: Das BAföG bekommt ein großes Update", 12.08.2026 — bmftr.bund.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Beckschulte K. et al., „Long-term trends in international medical electives fees: a database mining study", BMC Medical Education 24:152 (2024) — pmc.ncbi.nlm.nih.gov (abgerufen 18.08.2026)
  • travel4med.de – Famulatur im Ausland, PJ im Ausland, Auslandspraktikum Finanzierung (eigenes Netzwerk)