Studium

Famulatur: Dauer, Ablauf und Anerkennung nach § 7 ÄApprO

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre StrittMedizinstudent, Co-Founder travel4med
  • 9. August 2026
  • 14 Minuten
Famulatur: Dauer, Ablauf und Anerkennung nach § 7 ÄApprO

Famulatur: Dauer, Ablauf und Anerkennung nach § 7 ÄApprO

Die Famulatur ist ein Pflichtpraktikum von vier Monaten, das du nach bestandenem Physikum und vor der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ableistest – in vier Abschnitten von je einem Monat (§ 7 Abs. 3 und Abs. 5 ÄApprO). Bundesrecht regelt allerdings nur dieses Grundgerüst. Wie ein Monat gezählt wird, ob du einen Abschnitt teilen darfst und was ein Auslandsabschnitt kostet, entscheidet dein Landesprüfungsamt – und die Ämter weichen erheblich voneinander ab. Dieser Ratgeber zeigt, was bundesweit gilt, wo du selbst nachfragen musst und wie du ein anerkennungsfähiges Zeugnis nach Hause bringst.

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Redaktion: Celina Köhsl. Alle Rechtsangaben wurden am 18. August 2026 gegen den Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de sowie die aktuellen Famulatur-Merkblätter der Landesprüfungsämter Nordrhein-Westfalen (15.08.2025), Baden-Württemberg (August 2025), Hamburg (03/2026) und Sachsen-Anhalt (26.05.2025) geprüft.

Key Takeaways

  • Vier Monate, vier Abschnitte: § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ÄApprO verlangt eine Famulatur von vier Monaten, § 7 Abs. 3 ÄApprO gliedert sie in vier Abschnitte von je einem Monat: ambulante Krankenversorgung oder ärztliche Praxis, Krankenhaus oder stationäre Reha, hausärztliche Versorgung und einen Wahlabschnitt. Frei wählbar ist genau ein Monat.
  • „120 Kalendertage" steht nicht in der Verordnung. Baden-Württemberg verlangt 120 Kalendertage, Nordrhein-Westfalen 30 Kalendertage je Abschnitt, Hamburg rechnet nach Kalendermonat. Prüfe die Zählweise deines Amtes, bevor du Flüge buchst.
  • Splitting ist Ländersache: Sachsen-Anhalt erkennt gar keine geteilten Abschnitte an, NRW teilt Praxis- und Wahlfamulatur in 2 × 15 Tage, Baden-Württemberg erlaubt bis zu fünf Abschnitte à mindestens 14 Kalendertage.
  • Im Ausland anrechenbar sind nach § 7 Abs. 4 ÄApprO nur Abschnitte in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus. Die Hausarztfamulatur ist bundesweit ausgeschlossen.
  • Nachweis ist immer das Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6 zur ÄApprO – mit vollen Kalendertagen, Originalunterschrift und ohne Vordatierung. Auslandsabschnitte legst du am besten sofort nach der Rückkehr vor.

Was ist die Famulatur im Medizinstudium?

Die Famulatur ist ein viermonatiges Pflichtpraktikum im Medizinstudium. Du arbeitest assistierend in Klinik oder Praxis mit, unter der Leitung einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes, und lernst die ärztliche Tätigkeit in verschiedenen Berufsfeldern kennen. Ohne vollständigen Nachweis lässt dich dein Landesprüfungsamt nicht zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu.

Der Begriff stammt vom lateinischen „famulus", zu Deutsch „Gehilfe". Genau das beschreibt deine Rolle: Du arbeitest mit, nicht eigenverantwortlich. Für viele Studierende ist das der erste echte Patientenkontakt außerhalb des Seminarraums – und oft der Moment, in dem die spätere Fachrichtung erste Konturen bekommt.

Nicht zu verwechseln mit dem Praktischen Jahr: Die Famulatur liegt vor dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, dauert insgesamt vier Monate und wird in Monatsabschnitten geplant. Das Praktische Jahr folgt danach, dauert 48 Wochen in drei Tertialen von je 16 Wochen (§ 3 Abs. 1 ÄApprO) und hat eigene Anerkennungsregeln, die dein Landesprüfungsamt gesondert festlegt.

Zitierfähige Kurzfassung: Die Famulatur ist ein viermonatiges Pflichtpraktikum für Medizinstudierende, das zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und der Meldung zum Zweiten Abschnitt abzuleisten ist; geregelt in § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (§ 7 ÄApprO 2002).

Bereit für dein Auslandsabenteuer?

Sichere dir jetzt deinen Platz für dein Praktikum im Ausland.

Wie lange dauert die Famulatur nach § 7 ÄApprO?

Die Famulatur dauert vier Monate. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ÄApprO nennt die Gesamtdauer, § 7 Abs. 3 ÄApprO teilt sie in vier Abschnitte von je einem Monat. Wie viele Tage ein solcher Monat hat, sagt die Verordnung nicht: Die Zeichenfolgen „120" und „Kalendertage" kommen in § 7 ÄApprO nicht vor.

Diese Lücke füllen die Landesprüfungsämter selbst aus – und zwar unterschiedlich. Baden-Württemberg schreibt: „Bei der insgesamt viermonatigen Famulatur sind 120 Kalendertage nachzuweisen." Nordrhein-Westfalen rechnet je Abschnitt „volle 30 Kalendertage (und nicht etwa 4 Wochen)". Hamburg dagegen rechnet nach Kalendermonat und erkennt ausdrücklich auch den 01.02. bis 28./29.02. als vollen Monat an. Für eine gebuchte Reise ist das der Unterschied zwischen einem gültigen und einem verlorenen Monat.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt formuliert die Systematik in seinem Merkblatt so klar, dass man es sich merken sollte:

„Die Vorgaben des § 7 ÄApprO zur Ableistung der Famulaturen gelten bundesweit. Nicht im Gesetzestext explizit geregelte Einzelheiten können aber von den Landesprüfungsämtern in eigener Verantwortung unterschiedlich ausgestaltet werden." — Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Merkblatt Famulatur, Stand 26.05.2025

Landesprüfungsamt (Stand)So zählt ein MonatTeilung eines AbschnittsGebühr für die Auslandsanrechnung
Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Düsseldorf (15.08.2025)30 Kalendertage je Abschnitt, keine „4 Wochen"Praxis- und Wahlfamulatur je 2 × 15 zusammenhängende Tage; Krankenhaus- und Hausarztfamulatur am Stückim Merkblatt nicht genannt
Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (August 2025)120 Kalendertage insgesamtbis zu 5 Abschnitte, mindestens 14 Kalendertage je Abschnitt30,00 € je Anrechnung
Hamburg, Behörde für Gesundheit (03/2026)Kalendermonat, z. B. 22.04.–21.05. oder 01.02.–28./29.02.ambulanter, stationärer und Wahlabschnitt je 2 × 15 Tage; Hausarztfamulatur ausdrücklich nicht teilbar100,00 € bis 200,00 €
Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt (26.05.2025)30 Kalendertage nach § 191 BGB, Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mitkeine Teilung anrechnungsfähigim Merkblatt nicht genannt

Diese Pflichtzeit ist in der Regel unbezahlt. Manche Kliniken bieten freiwillig Unterkunft, Mahlzeiten oder kleine Vergünstigungen an; eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Eine ausführliche Länderübersicht mit weiteren Ämtern findest du im Ratgeber Famulatur im Ausland anerkennen lassen.

Person im weißen Kittel hält ein Stethoskop in der Hand
Gute Planung beginnt beim Merkblatt deines Landesprüfungsamts, nicht bei der Klinikbewerbung.

Wie teilt sich die Famulatur in die vier Pflichtabschnitte auf?

§ 7 Abs. 3 ÄApprO gliedert die vier Monate in vier Pflichtabschnitte von je einem Monat: (1) eine ärztlich geleitete Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder eine geeignete ärztliche Praxis, (2) ein Krankenhaus oder eine stationäre Rehabilitationseinrichtung, (3) eine Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und (4) einen Wahlabschnitt. Frei wählbar ist damit genau ein Monat.

Stationäre Famulatur

Der Krankenhausmonat läuft in einer Einrichtung mit Betten – Krankenhaus oder stationäre Reha-Einrichtung. Reine Ambulanzen, Polikliniken oder Institute ohne Bettenstation zählen dafür in der Regel nicht; Baden-Württemberg erkennt Famulaturen in Einrichtungen ohne eigene Ambulanz oder Bettenstation sowie in Teilbereichen wie dem Labor ausdrücklich nicht an.

Ambulante Famulatur

Der ambulante Monat findet in einer Arztpraxis statt – Allgemein- oder Facharztpraxis – oder in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, etwa einer Krankenhausambulanz oder einer Poliklinik. Wichtig für die Anerkennung: Das Merkblatt Baden-Württembergs verlangt eine ganztägige Ableistung werktags von Montag bis Freitag – eine Praxis, „die nur halbtags betrieben wird", erfüllt die Kriterien des § 7 ÄApprO danach nicht.

Hausärztliche Pflichtfamulatur

Der dritte Monat gehört in die hausärztliche Versorgung – zu Allgemeinmedizinerinnen, Kinderärzten oder Internistinnen ohne Schwerpunktbezeichnung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Das ist Bundesrecht nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 ÄApprO, keine Empfehlung eines einzelnen Merkblatts. Baden-Württemberg verlangt zusätzlich, dass die Ärztin oder der Arzt aktuell an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt. Diesen Monat kannst du nicht im Ausland ableisten.

Wahlfamulatur

Den vierten Monat verbringst du in einer Einrichtung der Nummern 1 bis 3 oder in einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens. Das LPA NRW nennt als Beispiele Gesundheitsamt, Pathologie und Rechtsmedizin. Achtung: Genau diese Einrichtungen nennt § 7 Abs. 4 ÄApprO für das Ausland nicht.

Zitierfähige Kurzfassung: § 7 Abs. 3 ÄApprO teilt die viermonatige Famulatur in vier Abschnitte à einen Monat: ambulante Krankenversorgung oder ärztliche Praxis, Krankenhaus oder stationäre Rehabilitationseinrichtung, hausärztliche Versorgung sowie einen Wahlabschnitt (§ 7 ÄApprO 2002).

Wann darfst du mit der Famulatur anfangen?

Starten darfst du erst, wenn du den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hast. § 7 Abs. 5 ÄApprO schreibt vor, dass die Famulatur „während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt" abzuleisten ist. Vorher abgeleistete Zeiten werden nicht angerechnet – nicht schlechter, sondern gar nicht.

Fertig sein musst du bis zur Meldung zum Zweiten Abschnitt: Fehlt auch nur ein Testat, verweigert das Landesprüfungsamt die Zulassung. Praktisch heißt das Semesterferien, Weihnachts- und Osterferien oder ein Urlaubssemester: Baden-Württemberg nennt das Urlaubssemester ausdrücklich als unterrichtsfreie Zeit, Sachsen-Anhalt stellt klar, dass auch dort nur die unterrichtsfreien Zeiten zählen.

Für Modellstudiengänge gibt es Ausnahmen. In Hamburg dürfen Studierende des Modellstudiengangs bereits früher beginnen, wenn die für die ersten zwei Semester vorgeschriebenen Prüfungen und der Krankenpflegedienst absolviert sind. Ob das für deinen Studiengang gilt, steht im Merkblatt deines Amtes – nicht in der ÄApprO.

Welche Famulatur-Abschnitte kannst du im Ausland ableisten?

Anrechenbar ist nach § 7 Abs. 4 ÄApprO jede im Ausland „in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus" abgeleistete Famulatur. Das deckt den ambulanten Monat, den Krankenhausmonat und einen Wahlmonat ab, den du in genau einer solchen Einrichtung verbringst. Die Hausarztfamulatur ist bundesweit ausgeschlossen.

Nicht vom Wortlaut erfasst sind eine stationäre Reha-Einrichtung im Ausland und ein Wahlmonat in einer „anderen geeigneten Einrichtung" wie Gesundheitsamt, Pathologie oder Rechtsmedizin. Die Anrechnung ist außerdem eine Kann-Entscheidung deines Landesprüfungsamts, kein Automatismus: Baden-Württemberg verlangt einen Antrag und 30,00 € Gebühr, Hamburg 100,00 € bis 200,00 €, während Sachsen-Anhalt schreibt, eine Anrechnung vor der Prüfungsanmeldung sei „nicht zwingend erforderlich". Kläre das schriftlich, bevor du bindend buchst.

Was so ein Aufenthalt kostet, hängt stark vom Zielland ab. Eine Datenanalyse der Universität Freiburg wertete 438 studentische Erfahrungsberichte aus den Jahren 2006 bis 2020 zu sechs englischsprachigen Zielländern aus: Für ein vierwöchiges Praktikum lag die mediane Kursgebühr zwischen 2018 und 2020 in den USA bei 1.875 Euro, in Südafrika bei 400 Euro, in Australien bei 378 Euro und im Vereinigten Königreich bei 224 Euro; über alle untersuchten Länder und den gesamten Zeitraum hinweg zahlten Studierende im Mittel 364,15 Euro – allein an Kursgebühr, ohne Flug, Unterkunft und Versicherung (Beckschulte, Lederer & Storz, BMC Medical Education 2024). Die Autoren warnen ausdrücklich, dass steigende Gebühren Auslandspraktika zu einem Privileg finanzstarker Studierender machen. Welche Förderung für ein Auslandspraktikum in Frage kommt, rechnet dir unser Ratgeber zum Auslands-BAföG vor.

In Beratungsgesprächen erleben wir immer wieder, dass Studierende zuerst einen Platz buchen und erst danach beim Landesprüfungsamt nachfragen. Das kostet im Ernstfall einen ganzen Monat ohne Anrechnungswert. travel4med organisiert deshalb Famulaturen im Ausland an Kliniken, die wir so auswählen, dass sie die Einrichtungskriterien des § 7 Abs. 4 ÄApprO erfüllen – an unseren Standorten in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar. Die Anerkennungsentscheidung selbst trifft immer dein eigenes Amt; wir bereiten dich darauf vor, inklusive Zeugnisvordruck, Unterkunft und Ansprechpartnern vor Ort.

Famulatur im Ausland, sauber vorbereitet. travel4med organisiert deine Plätze in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar – inklusive Unterkunft, Vorbereitung und Zeugnisvordruck für dein Landesprüfungsamt. Jetzt kostenlose Beratung sichern.

Sichere dir dein Infomaterial

Fordere kostenlos und unverbindlich alle wichtigen Infos an.

Welches Landesprüfungsamt ist für dich zuständig?

Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem du Humanmedizin studierst – nicht das deines Wohn- oder Heimatorts. Das LPA NRW formuliert es so: Zuständig ist das Amt, „in dessen Zuständigkeitsbereich Humanmedizin studiert wird"; wer noch nicht in Deutschland immatrikuliert ist, richtet sich nach dem Geburtsort. Wer in Münster, Köln oder Bochum studiert, wendet sich also an das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Das Merkblatt deines Amtes ist die einzige Quelle, die verbindlich sagt, wie du zählen, teilen und nachweisen musst. Lies es einmal vollständig, bevor du dich bewirbst – die zehn Minuten sparen dir im Zweifel einen Monat. Wie du dich anschließend bei einer Klinik bewirbst, zeigt unser Leitfaden zur Famulatur-Bewerbung.

Wie weist du die Famulatur beim Landesprüfungsamt nach?

Der Nachweis ist immer ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6 zur ÄApprO, amtlich „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus". Das schreibt § 7 Abs. 5 ÄApprO bundesweit vor. Den Vordruck stellt dein Landesprüfungsamt zum Download bereit; viele Studiendekanate geben ihn zusätzlich aus.

Für Auslandsabschnitte halten mehrere Ämter eigene Formulare bereit – Hamburg etwa das englischsprachige „Certificate concerning practical clinical elective". Wird das Zeugnis nicht auf Deutsch ausgestellt, verlangen NRW und Sachsen-Anhalt eine beglaubigte Übersetzung einschließlich Stempel oder Siegel; kalkuliere diese Kosten mit ein. Drei Formfehler kosten regelmäßig den ganzen Monat: eine Zeitangabe in „4 Wochen" statt in vollen Kalendertagen, eine fehlende Originalunterschrift der ausbildenden Ärztin oder des ausbildenden Arztes und ein vordatiertes Zeugnis. Eine über das Ausstellungsdatum hinaus bescheinigte Zeit erkennt kein Amt an.

So gehst du der Reihe nach vor:

  1. Zuständiges Landesprüfungsamt bestimmen – in der Regel das Amt deines Studienorts – und dessen aktuelles Famulatur-Merkblatt herunterladen.
  2. Zählweise, Teilungsregeln und Gebühren deines Amtes notieren, bevor du Zeiträume festlegst.
  3. Vor der Buchung schriftlich klären, ob die geplante Einrichtung im Ausland als Krankenhaus oder als Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung gilt.
  4. Zeugnisvordruck nach Anlage 6 herunterladen und ausgedruckt mitnehmen, für Auslandsabschnitte die fremdsprachige Fassung deines Amtes.
  5. Abschnitt ganztägig von Montag bis Freitag ableisten; Fehltage direkt im Anschluss anhängen – so verlangt es zum Beispiel Hamburg – und größere Ausfälle vorher mit dem Amt klären.
  6. Zeugnis erst nach Abschluss des Abschnitts ausstellen lassen: Von-bis-Datum in vollen Kalendertagen, Fachgebiet, Originalunterschrift der ausbildenden Ärztin oder des ausbildenden Arztes, Praxis- oder Klinikstempel.
  7. Auslandsabschnitte unverzüglich nach der Rückkehr beim Landesprüfungsamt vorlegen und von jedem Zeugnis eine Kopie behalten.

Schritt 7 ist der wichtigste, wenn du im Ausland warst. NRW empfiehlt ausdrücklich, die Famulatur „sofort nach Rückkehr aus dem Ausland" vorzulegen, Baden-Württemberg schreibt: „Bitte beantragen Sie die Anrechnung unverzüglich nach Beendigung der Famulatur im Ausland, damit die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht gefährdet ist." Wer stattdessen alle vier Zeugnisse sammelt und erst zur M2-Meldung einreicht, erfährt von einem Formfehler dann, wenn die Klinik in Nepal oder Sri Lanka praktisch nicht mehr erreichbar ist. Inlandsabschnitte kannst du dagegen bedenkenlos gebündelt einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Fazit

Vier Monate, vier Abschnitte, ein Zeugnis nach Anlage 6: Das ist der bundesweite Rahmen. Alles, was darüber hinausgeht – Zählweise, Teilbarkeit, Gebühren, Fristen –, legt dein Landesprüfungsamt fest. Wer dieses eine Merkblatt liest, bevor er Klinik und Flug bucht, plant die Famulatur mit deutlich weniger Risiko als jemand, der sich auf eine allgemeine Regel verlässt.

Willst du einen oder mehrere Abschnitte im Ausland verbringen, unterstützt dich travel4med bei der Klinikauswahl in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar und bei der Vorbereitung der Unterlagen. Echte Berichte anderer Studierender findest du in unseren Erfahrungsberichten. Vereinbare jetzt deine kostenlose Beratung und plane deine Abschnitte rechtzeitig.

Noch Fragen offen?

Nimm kostenlos an unserem nächsten Live-Webinar teil.

Quellen

  • Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 7 Famulatur – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), Anlage 6 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus" – gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW, Bezirksregierung Düsseldorf, „Famulatur", Stand 15.08.2025 – brd.nrw.de (PDF) (abgerufen 18.08.2026)
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Landesprüfungsamt, „Famulatur im Medizinstudium nach der ÄAppO", Stand August 2025 – rp.baden-wuerttemberg.de (PDF) (abgerufen 18.08.2026)
  • Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, „Hinweise zur Absolvierung der Famulatur (§ 7 ÄApprO) (Inland & Ausland)", Stand 03/2026 – hamburg.de (PDF) (abgerufen 18.08.2026)
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, „Merkblatt Famulatur", Stand 26.05.2025 – lvwa.sachsen-anhalt.de (PDF) (abgerufen 18.08.2026)
  • Beckschulte, K., Lederer, A.-K., Storz, M. A., „Long-term trends in international medical electives fees: a database mining study", BMC Medical Education 2024;24:152 – pmc.ncbi.nlm.nih.gov (abgerufen 18.08.2026)