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PJ im Ausland 2026: Anerkennung, Planung und Fristen

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre StrittMedizinstudent, Co-Founder travel4med
  • 9. August 2026
  • 17 Minuten
PJ im Ausland 2026: Anerkennung, Planung und Fristen

PJ im Ausland 2026: Anerkennung, Planung und Fristen

Ein PJ im Ausland ist ein Tertial – oder mehrere – des 48-wöchigen Praktischen Jahres, das du an einer ausländischen Klinik ableistest und das dir dein Landesprüfungsamt (LPA) anschließend auf Antrag als gleichwertig anrechnet (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄApprO). Ob das gelingt, entscheidet in der Praxis eine einzige Frage: Steht deine Wunschklinik mit dem passenden Fachbereich auf der PJ-Auslandsliste deines Landesprüfungsamts? Dieser Guide führt dich durch Liste, Sprachnachweis, Splitting, Fehltage, Fristen und Gebühren – mit den Originalvorgaben mehrerer Landesprüfungsämter statt einer vermeintlich bundesweiten Regel.

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er begleitet seit Jahren Studierende bei Famulatur und PJ im Ausland. Redaktion: Celina Köhsl. Stand: 18. August 2026.

Key Takeaways

  • Rechtsgrundlage: Dein Landesprüfungsamt rechnet ein Auslandstertial nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄApprO an, „soweit Gleichwertigkeit gegeben ist". Maßstab sind §§ 3, 4 ÄApprO: Universitätsklinik oder angeschlossenes Lehrkrankenhaus, in Innerer Medizin und Chirurgie mindestens 60 unterrichtsgeeignete Behandlungsplätze.
  • Praktisch entscheidend ist die Liste: In NRW gilt die Düsseldorfer Liste des LPA NRW – und sie gilt auch für Berlin und Sachsen-Anhalt. Hamburg führt zusätzlich eine eigene Liste, Baden-Württemberg eine dritte. Eine Listung im World Directory of Medical Schools ist kein Anerkennungskriterium.
  • Antrag nach der Rückkehr: Hamburg stellt ausdrücklich klar, dass keine Vorabzusagen erteilt werden, Hessen verlangt vor Beginn grundsätzlich keine Mitteilung. Nur für nicht gelistete Häuser kennt NRW eine Vorab-Anerkennung – dafür reichst du eine Äquivalenzbescheinigung deiner Heimatuniversität ein.
  • Sprachnachweis: Es gibt keinen bundesweiten Standard. Baden-Württemberg staffelt nach Amtssprache (Englisch: kein Nachweis, europäisch: B2, nicht-europäisch: B1), NRW erklärt die Sprachkenntnisse zur Eigenverantwortung, Hessen verlangt nur eine Bestätigung des ausbildenden Arztes, Hamburg und Sachsen gar nichts.
  • Splitting in zwei 8-Wochen-Blöcke ist Ausnahme-Verwaltungspraxis, kein Rechtsanspruch – und je Land verschieden geregelt: NRW verbietet ein Splitting rein im Ausland, Hessen verlangt eine Hälfte im Bereich der Heimatuniversität, Hamburg lässt 2 × 8 Wochen im Ausland zu.
  • Fristen und Gebühren: Hamburg nimmt Anträge vom 11. Januar bis 10. Juni bzw. vom 11. Juni bis 10. Januar entgegen und berechnet 100 bis 200 Euro pro Anrechnung; Hessen kostet 35 Euro für das erste und je 10 Euro für jedes weitere gemeinsam beantragte Tertial.

Alle Angaben sind Orientierungswerte aus den unten verlinkten amtlichen Merkblättern – die genauen Regeln unterscheiden sich je Bundesland und ändern sich. Prüfe sie immer für dein eigenes LPA und plane mit unserer Beratung.

Warum lohnt sich ein PJ im Ausland?

Das Praktische Jahr ist der patientennächste Teil des Medizinstudiums, und im Ausland kommt eine Dimension dazu: Du lernst ein anderes Gesundheitssystem von innen kennen, arbeitest oft eigenverantwortlicher, verbesserst deine Fremdsprache im klinischen Alltag und siehst Krankheitsbilder, die dir in Deutschland selten begegnen. Für viele ist genau das der prägendste Abschnitt des Studiums.

Wie viele Studierende ein einzelnes Auslandstertial absolvieren, erhebt keine Behörde bundesweit. Wie stark deutsche Medizinstudierende insgesamt ins Ausland gehen, zeigt aber der Blick aufs Studium selbst: Im Wintersemester 2023/24 waren mindestens 8.821 Deutsche für ein Humanmedizin-Studium im Ausland eingeschrieben – gut jede oder jeder elfte deutsche Medizinstudierende (CHE, Auswertung von – laut CHE unvollständigen – Destatis-Daten, 2026).

Wie ein organisiertes Auslands-PJ aussieht, zeigt unsere Übersicht zum PJ im Ausland und zu unseren Standorten in Sri Lanka, Nepal und Sansibar.

Ein Reisepass liegt aufgeschlagen auf einem Holztisch
Im Auslands-PJ arbeitest du oft eigenverantwortlicher und siehst Krankheitsbilder, die in Deutschland selten sind.

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Wird das PJ im Ausland anerkannt?

Ja, wenn zwei Dinge stimmen. Rechtlich rechnet dein Landesprüfungsamt Auslandszeiten nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄApprO an, „soweit Gleichwertigkeit gegeben ist". Praktisch entscheidet aber die PJ-Auslandsliste deines LPA: Steht die Klinik mit dem passenden Fachbereich darauf, ist die Anrechnung geklärt – steht sie nicht darauf, wird es ein Einzelfallverfahren.

Die inhaltlichen Maßstäbe der Gleichwertigkeitsprüfung stehen in §§ 3 und 4 ÄApprO, und die amtlichen Listen führen sich selbst als „Anrechnung von praktischen Studienzeiten gemäß §§ 3, 4 i. V. m. § 12 ÄApprO". Verlangt werden: Ausbildung an einer Universitätsklinik oder einem offiziell angeschlossenen Lehrkrankenhaus einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universität, in Innerer Medizin und Chirurgie mindestens 60 Behandlungsplätze mit unterrichtsgeeigneten Patientinnen und Patienten (§ 4 Abs. 1 Satz 3) sowie eine leistungsfähige Röntgenabteilung, ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium, eine medizinische Bibliothek und ein Sektionsraum (§ 4 Abs. 2). Dazu kommt der Nachweis, dass du im Ausland tatsächlich Studierende oder Studierender warst.

Welche Liste für dich gilt, hängt am Studienort, nicht am Zielland:

BundeslandMaßgebliche PJ-Auslandsliste
Nordrhein-WestfalenDüsseldorfer Liste des LPA NRW – laut Deckblatt ausdrücklich „nur für die Studierenden des Landes NRW"
Berlin„Für das Land Berlin gilt bei der Anerkennung von PJ-Tertialen im Ausland die PJ-Liste Ausland des LPA Nordrhein-Westfalen"
Sachsen-AnhaltNur die Düsseldorfer Liste; „PJ-Listen anderer Bundesländer finden keine Anerkennung"
HamburgDüsseldorfer und Hamburger Liste – die Hamburger Liste gilt nur für die dort genannten Fachbereiche
Baden-WürttembergEigene PJ-Länderliste des LPA Baden-Württemberg

Eine Listung im World Directory of Medical Schools ist dagegen kein Anerkennungskriterium: Das Verzeichnis stellt selbst klar, dass eine Listung weder Anerkennung noch Akkreditierung oder Empfehlung bedeutet. In keinem der geprüften amtlichen LPA-Dokumente taucht es als Voraussetzung auf.

Wichtig für die Reihenfolge: Den Antrag stellst du in der Regel nach dem Auslandsaufenthalt. Hamburg schreibt dazu wörtlich, dass Vorabzusagen nicht erteilt werden; Hessen antwortet auf die Frage, ob ein Auslandstertial vorab mitzuteilen ist, mit „Grundsätzlich nicht". Deine Absicherung vor der Buchung ist deshalb die Liste – und in NRW zusätzlich die Möglichkeit, für ein nicht gelistetes Haus vorab eine Anerkennung zu beantragen und dafür eine Äquivalenzbescheinigung der Heimatuniversität einzureichen.

Wie viele Tertiale darfst du ins Ausland verlegen?

Das entscheidet dein Bundesland, und die Spannweite ist maximal: Hessen erlaubt ausdrücklich alle drei Tertiale im Ausland, „jedoch nicht in Teilzeit". Hamburg lässt mehrere zu, empfiehlt aber, mindestens ein Tertial im Inland abzuleisten. Sachsen-Anhalt schließt ein vollständig im Ausland absolviertes Praktisches Jahr ausdrücklich aus. Kläre diese Frage zuerst – sie entscheidet über deine gesamte PJ-Planung.

Genauso wichtig sind die Fehltage, weil sie über die anrechenbare Dauer bestimmen. Hamburg lässt insgesamt 30 Fehltage zu, maximal 20 je Tertial und 10 je Hälfte eines gesplitteten Tertials – und rechnet ausländische Feiertage als normale Werktage, sofern sie nicht zugleich deutsche Feiertage sind. Berlin erlaubt im gesplitteten Tertial nur 5 Fehltage je Achtwochenabschnitt, Hessen im gesplitteten Tertial gar keine. Setzt du in Hessen die vollen 20 Fehltage eines Tertials ein, verkürzt sich der Auslandsabschnitt auf die Mindestdauer von 12 Wochen.

Ein Detail, das die Fachwahl betrifft und selten irgendwo steht: Das hessische Merkblatt rät von Tertialen in der Inneren Medizin und anderen nichtoperativen Fächern „insbesondere in subtropischen und tropischen Ländern" ab, weil dort andere Krankheitsbilder vorherrschen. Wer in Hessen studiert und ein tropisches Ziel plant, klärt die Fachrichtung deshalb besser vorab schriftlich mit dem HLfGP.

Welchen Sprachnachweis verlangt dein Landesprüfungsamt?

Einen bundesweiten Standard gibt es nicht – die ÄApprO enthält überhaupt keine Sprachanforderung, und die Landesprüfungsämter regeln es in vier verschiedenen Abstufungen:

LandesprüfungsamtSprachanforderung fürs Auslands-PJStand
Baden-Württemberg (Merkblatt PJ im Ausland, Ziff. 6.1–6.4)Gestaffelt: englische Amtssprache kein Nachweis, europäische Amtssprache B2, nicht-europäische Amtssprache B1; A2 nur ausnahmsweise beim gesplitteten Achtwochenabschnitt; auch Muttersprachler:innen müssen einen Nachweis vorlegenJuni 2026
Nordrhein-Westfalen (Merkblatt „Das PJ", Ziff. 5)Kein Zertifikat gefordert: „Das Vorhandensein ausreichender Sprachkenntnisse liegt in der eigenen Verantwortung."Fassung Mai 2026
Hessen (Merkblatt Auslands-PJ)Außerhalb des deutsch- und englischsprachigen Raums eine Bestätigung ausreichender Sprachkenntnisse durch den ausbildenden Arzt – ohne GER-StufeOktober 2024
Hamburg (Hinweisblatt PJ im Ausland)Keine Sprachanforderung an Studierende (nur Übersetzungsregeln für Bescheinigungen)04/2026
Sachsen (LPA Sachsen, PJ im Ausland)Keine Sprachanforderung an StudierendeJuni 2023

Von den fünf hier geprüften Landesprüfungsämtern verlangt allein Baden-Württemberg ein förmliches Zertifikat mit GER-Stufe – und dort muss es vor Tertial- bzw. Quartalsbeginn ausgestellt sein. Plane deshalb nach dem Merkblatt deines LPA, nicht nach einer allgemeinen Regel: Wer in Hamburg studiert, beschafft sonst monatelang ein Zertifikat, das sein LPA nie sehen will; wer in Baden-Württemberg ein Tertial in einem Land mit europäischer Amtssprache plant, braucht B2 und nicht B1. Für die übrigen Landesprüfungsämter gilt keine dieser Regeln automatisch. Alle Details, inklusive Übersetzungspflichten, stehen im Beitrag Sprachnachweis für Famulatur und PJ im Ausland.

Sprachnachweis fürs PJ im Ausland: kein bundesweiter Standard Die Anforderung an den Sprachnachweis richtet sich nach dem zuständigen Landesprüfungsamt. Hamburg (Stand 04/2026) und Sachsen (Stand Juni 2023) nennen in ihren Auslands-PJ-Unterlagen keine Sprachanforderung an Studierende. NRW erklärt ausreichende Sprachkenntnisse zur Eigenverantwortung der Studierenden. Hessen verlangt außerhalb des deutsch- und englischsprachigen Raums eine formlose Bestätigung ausreichender Sprachkenntnisse durch den ausbildenden Arzt, ohne Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Nur Baden-Württemberg verlangt ein förmliches Zertifikat und staffelt es nach Amtssprache des Ziellands: bei englischer Amtssprache kein Nachweis, bei europäischer Amtssprache B2, bei nicht-europäischer Amtssprache B1. Sprachnachweis fürs Auslands-PJ: je LPA verschieden Es gibt keinen bundesweiten Standard – maßgeblich ist dein Landesprüfungsamt. Hamburg keine Anforderung (04/2026) Sachsen keine Anforderung (Juni 2023) NRW kein Zertifikat, Eigenverantwortung Hessen Bestätigung des Arztes, ohne GER-Stufe Baden-Württemberg Zertifikat: kein / B2 / B1 BW-Staffel nach Amtssprache des Ziellands: englisch = kein Nachweis, europäisch = B2, nicht-europäisch = B1.
Quellen: Merkblatt PJ im Ausland Baden-Württemberg (Stand Juni 2026, Ziff. 6.1–6.4), Merkblatt „Das PJ" NRW (Ziff. 5), Merkblatt zum Auslands-PJ Hessen (Stand Oktober 2024), Hinweisblatt PJ im Ausland Hamburg (Stand 04/2026), LPA Sachsen (Stand Juni 2023). Ein bundesweiter B1-Standard existiert nicht.

Wie kannst du ein Tertial splitten?

Du musst nicht das komplette Tertial im Ausland verbringen: In vielen Bundesländern lässt sich ein Tertial in zwei 8-Wochen-Blöcke teilen. Wichtig zu wissen ist die Rechtsnatur – die ÄApprO kennt kein Splitting, sie schreibt Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen vor. Splitting ist Verwaltungspraxis der Landesprüfungsämter, setzt die Einbeziehungserklärung deiner Heimatuniversität voraus und ist kein Rechtsanspruch.

Entsprechend verschieden sind die Regeln:

  • Nordrhein-Westfalen: Splitting zwischen Inland und Ausland ist möglich, ein Splitting nur im Ausland ausdrücklich nicht – ebenso wenig im Wahlfach Allgemeinmedizin. Pro Abschnitt sind maximal 10 Fehltage zulässig; eingereicht wird die „Einbeziehungserklärung A".
  • Hessen: Nur eines der drei Tertiale ist splitbar, eine Hälfte liegt zwingend im Bereich der Heimatuniversität, die Zustimmung des dortigen Dekans ist unverzichtbar – und im gesplitteten Tertial sind keine Fehltage erlaubt.
  • Hamburg: Bei Auslandstertialen sind ausschließlich Splittungen von 2 × 8 Wochen zulässig; du kannst ein, mehrere oder alle Tertiale splitten, der Fachbereich muss innerhalb des Tertials aber zwingend beibehalten werden.
  • Berlin: Im gesplitteten Tertial sind pro Achtwochenabschnitt maximal 5 Fehltage zulässig.
  • Sachsen-Anhalt: Die Ausbildung darf nicht aufgespalten und an verschiedenen Kliniken absolviert werden.

Ob ein niedrigerer Sprachnachweis für den gesplitteten Abschnitt genügt, hängt ebenfalls am LPA – in Baden-Württemberg ist die A2-Ausnahme an einen Nachweis über die Verkehrssprache im Krankenhaus geknüpft. Frag dort nach, bevor du auf einen niedrigeren Nachweis planst.

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Wie läuft die Anerkennung Schritt für Schritt ab?

Damit dein Tertial am Ende sauber angerechnet wird, hältst du diese Reihenfolge ein:

  1. Liste prüfen, dann buchen: Schau in die aktuelle PJ-Auslandsliste deines Landesprüfungsamts, ob deine Wunschklinik mit dem passenden Fachbereich darauf steht. Die Listen werden laufend fortgeschrieben, Einträge kommen hinzu und fallen weg.
  2. Nicht gelistet? Vorab klären: In NRW beantragst du für ein nicht gelistetes Haus eine Vorab-Anerkennung und reichst dafür eine Äquivalenzbescheinigung deiner Heimatuniversität ein. Andere Ämter, etwa Hamburg, erteilen keine Vorabzusagen – dann bleibt nur ein Haus von der Liste.
  3. Mit dem PJ-Büro abstimmen: Tertialzeiten, Fachbereich und ein eventuelles Splitting klärst du mit dem PJ-Büro deiner Fakultät; beim Splitting braucht es die Zustimmung deines Dekanats.
  4. Vordrucke besorgen: Die Formulare liegen auf der Website deines LPA – in Hamburg der „Antrag Anerkennung PJ im Ausland" plus die „Bescheinigung PJ im Ausland (certificate concerning practical training)", in NRW Tertialbescheinigung und Statusbescheinigung („Confirmation"), in Hessen Statusbescheinigung und Ausbildungsbescheinigung. Nimm sie ausgedruckt mit.
  5. Studierendenstatus sichern: Lass dir vor Ort bestätigen, dass du dieselben ausbildungsbezogenen Rechte und Pflichten hattest wie die immatrikulierten Studierenden. Ausstellen muss das der Dekan oder Registrar der Gastuniversität – nicht der ausbildende Arzt.
  6. Bescheinigungen vor Ort ausfüllen lassen: Ausbildungsbescheinigung, Zeitraum und Fehltage werden gestempelt und unterschrieben, frühestens am letzten Ausbildungstag. Nachträglich ist das aus Deutschland kaum zu organisieren.
  7. Sprachnachweis erbringen: genau nach dem Merkblatt deines LPA – in Baden-Württemberg vor Tertialbeginn ausgestellt, in Hessen als Bestätigung des ausbildenden Arztes, in Hamburg, Sachsen und NRW ohne Zertifikat.
  8. Nach der Rückkehr Anerkennung beantragen: Den Antrag stellst du beim Landesprüfungsamt, innerhalb der dortigen Einreichfrist. Über die Gleichwertigkeit entscheidet das LPA, nicht deine Heimatuniversität.

Die Termine für Tertiale und Prüfungen findest du in unserem PJ-Terminkalender 2026/27; den Unterschied zur früheren Studienphase zeigt unsere Famulatur-Übersicht.

Welche Fristen und Gebühren gelten fürs Auslands-PJ?

Die Anrechnung ist antrags-, fristen- und gebührenpflichtig – und beides regelt jedes Land selbst. Hamburg nennt feste Einreichfenster und eine Rahmengebühr, Hessen eine feste Gebühr mit Rabatt für gemeinsam beantragte Tertiale. Beide Ämter empfehlen ausdrücklich, mehrere Auslandstertiale in einem Vorgang anerkennen zu lassen, um die Kosten nur einmal auszulösen.

LandesprüfungsamtEinreichfristGebührStand
Hamburg11. Januar bis 10. Juni für die Prüfungen im folgenden Herbst; 11. Juni bis 10. Januar für die Prüfungen im folgenden Frühjahr. Nur die Bescheinigung des letzten Tertials darf bis zum Donnerstag nach PJ-Ende nachgereicht werden100 bis 200 Euro pro Anrechnung04/2026
HessenGrundsätzlich umgehend nach Beendigung des Auslandstertials; mehrere Tertiale dürfen aus Kostengründen gemeinsam beantragt werden35 Euro für das erste, je 10 Euro für jedes weitere gemeinsam beantragte TertialJanuar 2026
Baden-WürttembergSprachnachweis muss vor Tertial- bzw. Quartalsbeginn ausgestellt seinJuni 2026

Für die übrigen Landesprüfungsämter gelten eigene Fristen und Gebührensätze; frag die Zahlen für dein Land schriftlich ab, bevor du kalkulierst.

Plane dein PJ im Ausland ohne Anerkennungs-Risiko. Wir organisieren dein Tertial an etablierten Partnerkliniken in Sri Lanka, Nepal und Sansibar – inklusive Unterkunft und Vorbereitung. Ob dein Wunschhaus für dich anerkennungsfähig ist, entscheidet immer dein Landesprüfungsamt; wir prüfen das vor der Buchung gemeinsam mit dir. Sichere dir jetzt deine kostenlose Beratung und starte gut vorbereitet in dein Auslands-PJ.

Was kostet ein PJ im Ausland – und wie finanzierst du es?

Die Kosten hängen stark von Land, Dauer und Organisationsform ab. Zu den typischen Posten zählen Flug, Unterkunft, Verpflegung, Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung, Impfungen, eventuelle Programmgebühren – und die oben genannte Anerkennungsgebühr deines Landesprüfungsamts, die viele erst am Ende auf dem Zettel haben.

Auf der Habenseite stehen Fördermöglichkeiten: Auslands-BAföG, Stipendien und Erasmus+. Anders als oft behauptet ist Erasmus+ bei Praktika nicht auf Europa beschränkt – ein Praktikum kann laut EU-Kommission grundsätzlich bei jeder Einrichtung weltweit stattfinden, ausgenommen EU-Institutionen; Ziele außerhalb des Programmgebiets laufen über die internationale Dimension von KA131 oder über KA171. Ob dein Wunschland tatsächlich gefördert wird, entscheidet allerdings deine Hochschule im Rahmen ihres Budgets und ihrer Partnerschaften. Frag deshalb früh im International Office nach und plane parallel Auslands-BAföG ein.

Wie du Auslandspraktika finanzierst und welche Förderungen es gibt, erklärt unser Ratgeber zur Finanzierung von Auslandspraktika; für den europäischen Weg lohnt der Blick auf Erasmus.

Versicherung, Impfungen und Vorbereitung nicht vergessen

Neben der Anerkennung entscheidet die medizinische und organisatorische Vorbereitung über ein gelungenes Tertial. Dazu gehören eine passende Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung, ein aktueller Impfschutz für dein Zielland inklusive Plan für eine Nadelstichverletzung (Stichwort HIV-PEP) sowie die rechtzeitige Beschaffung aller Nachweise und Formulare. Das klingt nach viel, ist mit Vorlauf aber gut machbar – besonders, wenn Organisation und Ansprechpartner vor Ort bereits stehen.

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Unsere Standorte fürs Auslands-PJ

Für ein Tertial mit viel klinischer Praxis und intensiver Betreuung eignen sich unsere Standorte Sri Lanka, Nepal und Sansibar. An jedem arbeitest du in etablierten Kliniken mit lokalem Team, während wir Organisation, Unterkunft und Ansprechpartner:innen vor Ort übernehmen.

Eine Zusage, dass ein bestimmtes Haus für dich anerkannt wird, kann dir seriös niemand außer deinem Landesprüfungsamt geben: Die PJ-Auslandslisten werden fortgeschrieben, und einzelne Einrichtungen verlieren ihren Status auch wieder. Deshalb prüfen wir vor der Buchung gemeinsam mit dir die aktuelle Liste deines LPA für genau die Klinik und das Fach, das du planst. Einen Überblick über alle Optionen findest du auf der Standorte-Seite; echte Eindrücke liefern die Erfahrungsberichte.

Übrigens: Auch wenn dein Weg ins Medizinstudium über das EU-Ausland führt, bleibt travel4med dein Partner für Praktika – und für die Studienplatzfrage hilft dir unser Netzwerk bei dein-medizinstudium.de weiter.

Häufig gestellte Fragen

Quellen

  • Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), §§ 3, 4, § 7 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 Nr. 2 — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Bezirksregierung Düsseldorf (Landesprüfungsamt NRW), „PJ im Ausland – Liste für Studierende", Stand 28.05.2026 — brd.nrw.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Bezirksregierung Düsseldorf (Landesprüfungsamt NRW), Merkblatt „Das Praktische Jahr (PJ) in der ärztlichen Ausbildung", Ziff. 4 und 5 (Splitting, Fehltage, Sprachkenntnisse in Eigenverantwortung), Dateifassung Mai 2026 — brd.nrw.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Freie und Hansestadt Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe, „Hinweisblatt PJ im Ausland", Stand 04/2026 (Listen, keine Vorabzusagen, Einreichfristen, Fehltage, Gebühr 100–200 €) — hamburg.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, „Wichtige Fragestellungen zur Anerkennung eines PJ-Tertials im Ausland", Stand Januar 2026 (drei Tertiale, Splitting, Fehltage, Gebühr 35 € / 10 €) — hlfgp.hessen.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, „Merkblatt über die Praktische Ausbildung gemäß § 3 ÄAppO im Ausland", Stand Oktober 2024 (Sprachbestätigung durch den ausbildenden Arzt, Fachhinweis zu tropischen Ländern) — hlfgp.hessen.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Landesprüfungsamt Baden-Württemberg, „Merkblatt Praktisches Jahr im Ausland", Stand Juni 2026, Ziff. 6.1–6.4 — rp.baden-wuerttemberg.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), „Praktisches Jahr (PJ) für Medizinstudierende in Berlin" (Geltung der NRW-Liste, 60 Betten, 5 Fehltage je gesplittetem Abschnitt) — berlin.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, „Merkblatt über das Praktische Jahr", Stand 2022 (nur Düsseldorfer Liste, kein vollständiges Auslands-PJ, keine Aufspaltung auf mehrere Kliniken) — lvwa.sachsen-anhalt.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, „PJ im Ausland", Stand Juni 2023 — lds.sachsen.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Europäische Kommission, „Traineeships abroad for students" (Praktika weltweit förderfähig, ausgenommen EU-Institutionen) — erasmus-plus.ec.europa.eu (abgerufen 18.08.2026)
  • World Federation for Medical Education (WFME) / FAIMER, „World Directory of Medical Schools – About" — wdoms.org (abgerufen 18.08.2026; eine Listung bedeutet dort ausdrücklich keine Anerkennung, Akkreditierung oder Empfehlung)
  • CHE Centrum für Hochschulentwicklung, Auswertung von Destatis-Daten, „Rund jede*r elfte deutsche Medizinstudierende ist im Ausland eingeschrieben" — che.de (2026)