Erasmus Auslandspraktikum 2026: Dein Leitfaden für Förderung, Bewerbung und Anerkennung
Ein Erasmus Auslandspraktikum ist ein von der EU gefördertes Praktikum, für das du 2026 im europäischen Programmgebiet rund 690 bis 750 Euro pro Monat bekommst und außerhalb davon – etwa in Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania – den Programmsatz von 700 Euro pro Monat (Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide, Part B: Key Action 1). Gefördert wird weltweit, ausgenommen sind nur EU-Institutionen sowie Belarus und Russland. Dieser Leitfaden zeigt dir, wer sich bewerben kann, welche Summe realistisch ist, welche Dauer Erasmus+ verlangt – und warum das Learning Agreement die Anerkennung deiner Famulatur beim Landesprüfungsamt nicht ersetzt.
Im Programmgebiet zahlt die Nationale Agentur DAAD eine Grundrate von 540 oder 600 Euro pro Monat, dazu kommt der Praktikums-Top-up von 150 Euro – zusammen also rund 690 bis 750 Euro (Stand 08/2026). Die konkrete Rate legt deine Hochschule fest, sie ist keine Zusage.
Für Ziele außerhalb des Programmgebiets setzt der Programme Guide die individuelle Förderung auf 700 Euro pro Monat an, dazu kommt eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale. Die Programmgebiets-Sätze gelten dort nicht.
Studierende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich 250 Euro pro Monat – auch dann nur einmal, wenn mehrere Merkmale zutreffen.
Die reguläre Mindestdauer liegt bei zwei Monaten, die Höchstdauer bei zwölf Monaten pro Studienzyklus. In einzügigen Studiengängen wie Medizin sind insgesamt 24 Monate förderfähig.
Eine einzelne 30-tägige Famulatur ist für die reguläre Förderung zu kurz. Es bleiben drei Wege: zwei Abschnitte zusammenhängend planen, ein PJ-Tertial über 16 Wochen – oder die kurzzeitige Blended Mobility von 5 bis 30 Tagen mit verpflichtender virtueller Komponente.
Das Learning Agreement bindet deine Hochschule, nicht dein Landesprüfungsamt. Über die Anrechnung von Famulatur und PJ entscheidet allein das LPA nach der Approbationsordnung.
Was ist ein Erasmus Auslandspraktikum und wem nützt es?
Ein Erasmus Auslandspraktikum ist ein von der EU finanziell unterstütztes Praktikum für Studierende einer teilnehmenden Hochschule. Es kann laut Europäischer Kommission bei jeder Einrichtung weltweit stattfinden, ausgenommen sind EU-Institutionen, -Organe und -Agenturen sowie Mobilitäten nach Belarus und Russland (Europäische Kommission, Traineeships abroad for students).
Teilnehmende sammeln praktische Berufserfahrung, vertiefen ihre Sprachkenntnisse und knüpfen internationale Kontakte. Anders als bei einem selbst organisierten Auslandspraktikum übernimmt deine Heimathochschule einen Teil der bürokratischen Absicherung mit, weil das Learning Agreement die hochschulseitige Anerkennung schon vor Abreise regelt.
Seit dem Start des Vorgängerprogramms 1987 hat Erasmus die Mobilität von nahezu 16 Millionen Studierenden ermöglicht; allein für die Jahre 2014 bis 2022 dokumentiert ein Datensatz im Fachjournal Scientific Data 2.282.950 studentische Austauschbewegungen (Väisänen et al., Scientific Data 12:489, 2025). Erasmus+ ist damit das mit Abstand größte Mobilitätsprogramm, auf das du als Studierende oder Studierender zugreifen kannst.
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Wer kann sich für ein Erasmus Auslandspraktikum bewerben?
Grundvoraussetzung ist die Immatrikulation an einer am Erasmus+-Programm teilnehmenden Hochschule während der gesamten Praktikumsdauer (Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide 2026). Auch nach dem Studienabschluss ist eine Teilnahme möglich, sofern dich deine Hochschule noch im letzten Studienjahr für die Förderung ausgewählt hat.
Wo darf dein Praktikum liegen?
Deine Praktikumsstelle darf nicht in deinem Heimatland liegen und keine EU-Institution sein; Mobilitäten nach Belarus und Russland sind ausgeschlossen. Am einfachsten läuft die Förderung innerhalb des Programmgebiets. Über die internationale Dimension von KA131 oder über KA171 sind aber auch Ziele weltweit förderfähig, sofern deine Hochschule dafür Mittel eingeplant hat.
Reguläres Programmgebiet (einfachster Weg):
alle 27 EU-Mitgliedstaaten
Norwegen, Island, Liechtenstein
Türkei, Nordmazedonien, Serbien
Vor der Bewerbung lohnt sich ein Blick auf die Länderliste: Nicht jedes europäische Land ist automatisch Erasmus+-Programmland.
Fachlicher Bezug und Learning Agreement
Das Praktikum soll einen fachlichen Bezug zu deinem Studium haben und deine berufliche Entwicklung unterstützen. Das Learning Agreement for Traineeships dokumentiert diese inhaltliche Übereinstimmung und wird von deiner Heimathochschule genehmigt, bevor du abreist.
Auch nach dem Studienabschluss möglich
Wenn dich deine Hochschule noch im letzten Studienjahr auswählt, kannst du das Praktikum nach dem Abschluss absolvieren. Es muss dann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Studienabschluss abgeschlossen sein – ein zweimonatiges Praktikum beginnt also spätestens zehn Monate nach dem Abschluss (Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide 2026). Deine Hochschule kann Graduiertenpraktika allerdings abwählen.
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Wie lange muss ein gefördertes Auslandspraktikum dauern?
Die reguläre Erasmus+-Förderung setzt zwei Monate physische Mobilität voraus und deckt höchstens zwölf Monate pro Studienzyklus ab. In einzügigen Studiengängen – dazu zählt der DAAD ausdrücklich Medizin und die übrigen Staatsexamensstudiengänge – liegt das Gesamtkontingent bei 24 Monaten, im Promotionsstudium kommen zwölf weitere hinzu (DAAD, Auslandspraktikum für Studierende und Graduierte).
Passt eine Famulatur überhaupt in die Zwei-Monats-Regel?
Nicht in einem Stück: Eine Famulatur besteht nach § 7 ÄApprO aus Abschnitten von je einem Monat, und ein einzelner Abschnitt erreicht die Zwei-Monats-Mindestdauer der regulären Förderung nicht. Drei Wege bleiben dir trotzdem offen, und sie schließen sich gegenseitig nicht aus.
Zwei Famulaturabschnitte zusammenhängend an einem Standort ableisten. Das ergibt die geforderten zwei Monate. Beachte dabei: Für die Anrechnung einer Auslandsfamulatur nennt § 7 Abs. 4 ÄApprO ausdrücklich nur die ambulante ärztliche Krankenversorgung und das Krankenhaus – den hausärztlichen Pflichtmonat erkennen die Landesprüfungsämter nach übereinstimmender Praxis nicht im Ausland an (§ 7 ÄApprO).
Ein PJ-Tertial planen. Ein Ausbildungsabschnitt im Praktischen Jahr dauert 16 Wochen und liegt damit sicher über der Mindestdauer.
Die kurzzeitige Blended Mobility nutzen. Der Programme Guide sieht 5 bis 30 Tage physische Mobilität ohne Reisetage vor, kombiniert mit einer verpflichtenden virtuellen Komponente. Damit kommt auch ein einmonatiger Aufenthalt grundsätzlich für Erasmus+ infrage – ob deine Hochschule dieses Format für Praktika anbietet und wie sie es abrechnet, klärst du im International Office.
Für einen einzelnen Famulaturmonat außerhalb Europas ist PROMOS oft der praktikablere Weg: Der Förderrahmen des DAAD sieht Praktika ab einem Monat vor, wobei die studierendenseitige DAAD-Seite abweichend sechs Wochen nennt – frag deshalb an deiner Hochschule nach der dort geltenden Mindestdauer. Auslands-BAföG scheidet außerhalb der EU bei einem Monat dagegen aus, weil § 5 Abs. 5 Satz 2 BAföG dort mindestens zwölf Wochen tatsächliche Praktikumsdauer verlangt; innerhalb der EU wird diese Mindestdauer nicht geprüft. Die Details stehen in unseren Ratgebern zum PROMOS-Stipendium und zum Auslands-BAföG.
Wie läuft die Bewerbung für ein Erasmus-Praktikum ab?
Ein bundesweit einheitliches Bewerbungsverfahren gibt es nicht. Du wendest dich an das Erasmus-Büro oder International Office deiner Hochschule, das die Auswahl nach transparenten Kriterien trifft (Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide 2026).
So läuft die Bewerbung typischerweise ab:
Erasmus-Büro kontaktieren: Informiere dich über das International Office deiner Hochschule zu Fristen und Verfahren.
Learning Agreement erstellen: Reiche das Learning Agreement for Traineeships ein, das Lernziele und Inhalte festlegt und von allen drei Parteien unterschrieben wird.
Bewerbungsunterlagen einreichen: Motivationsschreiben, Lebenslauf und aktueller Notenspiegel gehören zur Standardbewerbung.
Grant Agreement unterschreiben: Vor Abreise unterzeichnest du die Finanzhilfevereinbarung mit deiner Hochschule, die Förderhöhe und Pflichten regelt.
Wie viel Geld bekommst du 2026 für dein Erasmus Auslandspraktikum?
Für die Mobilität zwischen Programmländern nennt die Nationale Agentur DAAD zwei Grundraten: 540 Euro pro Monat für Länder mit mittleren oder niedrigen Lebenshaltungskosten und 600 Euro pro Monat für Länder mit höheren Lebenshaltungskosten (DAAD, Mobilität von Einzelpersonen KA131). Weil Praktika zusätzlich einen Top-up von 150 Euro pro Monat erhalten, landest du in der Summe bei rund 690 bis 750 Euro.
Noch Fragen offen?
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Stand 08/2026. Die Ländergruppen stammen aus dem Erasmus+ Programme Guide, die Euro-Beträge von der Nationalen Agentur DAAD. Der DAAD fasst mittlere und niedrigere Lebenshaltungskosten zu einer Rate zusammen – eine dritte, niedrigere Grundrate gibt es für deutsche Hochschulen nicht.
Citation Capsule: Für ein Erasmus Auslandspraktikum im Programmgebiet nennt die Nationale Agentur DAAD 2026 eine monatliche Grundrate von 540 Euro (mittlere oder niedrige Lebenshaltungskosten) bzw. 600 Euro (höhere Lebenshaltungskosten); zusammen mit dem Praktikums-Top-up von 150 Euro aus dem Erasmus+ Programme Guide ergeben sich rund 690 bis 750 Euro pro Monat (DAAD, Mobilität von Einzelpersonen KA131; Europäische Kommission, Programme Guide Part B).
Die endgültige monatliche Förderrate legt deine Hochschule fest – die genannten Beträge sind Orientierungswerte der Nationalen Agentur, keine Zusage. Wörtlich heißt es beim DAAD: Die Festlegung der monatlichen Förderrate obliegt deiner Hochschule (DAAD, Erasmus+ Auslandspraktikum). Frag im International Office nach dem Satz, der bei dir gilt.
Was gilt für Ziele außerhalb des Programmgebiets?
Für Praktika in nicht assoziierten Drittstaaten – also etwa in Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania – setzt der Programme Guide die individuelle Förderung auf 700 Euro pro Monat an. Dazu kommt eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale, für Distanzen von 4.000 bis 7.999 Kilometern 1.188 Euro und ab 8.000 Kilometern 1.735 Euro (Europäische Kommission, Programme Guide Part B). Die Programmgebiets-Sätze von 690 bis 750 Euro gelten für diese Ziele nicht.
Modellrechnung: Wie viel ist realistisch drin?
Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt an Dauer, Ländergruppe und dem Budget deiner Hochschule. Ein Beispiel: Zwölf Monate in einem Land mit höheren Lebenshaltungskosten plus Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen ergeben rechnerisch rund 12.000 Euro (750 Euro plus 250 Euro mal zwölf Monate). Das ist eine Modellrechnung für den Idealfall, keine garantierte Fördersumme – die tatsächliche Summe fällt bei den meisten Studierenden deutlich niedriger aus, schon weil kaum jemand zwölf Monate am Stück im Praktikum verbringt.
Wer bekommt zusätzliche Förderung (Top-Up)?
Studierende mit geringeren Chancen erhalten bei Langzeitmobilitäten zusätzlich 250 Euro pro Monat zum Grundzuschuss; bei Kurzzeitmobilitäten sind es einmalig 100 Euro (5 bis 14 Tage) oder 150 Euro (15 bis 30 Tage) (DAAD, Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen).
Förderberechtigte Gruppen
Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen
Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus
Erwerbstätige Studierende – optionale Zielgruppe: Ob deine Hochschule ihr den Aufstockungsbetrag gewährt, entscheidet sie selbst
Der Aufstockungsbetrag wird auch dann nur einmal gewährt, wenn mehrere Merkmale auf dich zutreffen. Welche Nachweise verlangt werden und ob eine Gruppe an deiner Hochschule zählt, klärt dein International Office.
Top-Up-Beträge stocken den Grundzuschuss auf, ersetzen aber keine vollständige Kostendeckung.
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Einen pauschalen Green-Travel-Bonus als eigenen Geldbetrag gibt es nicht mehr. Stattdessen sieht der Programmleitfaden für nachhaltige Anreise bis zu sechs zusätzliche Tage individueller Förderung vor statt maximal zwei ohne, und die Reisekostenpauschale liegt in den unteren Entfernungsbändern höher: bei 500 bis 1.999 Kilometern etwa 417 Euro für Zug oder Bus gegenüber 309 Euro sonst (Europäische Kommission, Programme Guide Part B). Ob du überhaupt einen Reisekostenzuschuss bekommst, hängt von deiner Hochschule und deiner Zielregion ab.
Wie bereitest du dich sprachlich vor, und wird das Praktikum anerkannt?
Für geförderte Aufenthalte ist der Zugang zur Online-Sprachplattform EU Academy fester Bestandteil der Fördervereinbarung, die du vor Abreise unterschreibst (Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide 2026). Ein Online-Sprachtest vor der Abreise erfasst dein aktuelles Sprachniveau.
Sprachtest und EU Academy
Nach der Registrierung durch deine Hochschule erhältst du Zugang zu Lerninhalten, Übungen und Sprachtests auf der EU-Lernplattform. So kannst du gezielt an den sprachlichen Anforderungen deines künftigen Arbeitsplatzes arbeiten, statt dich pauschal vorzubereiten.
Anerkennung durch die Heimathochschule – und die Grenze des Learning Agreements
Vor Praktikumsbeginn unterschreiben drei Parteien das Learning Agreement: du selbst, deine Heimathochschule und die Gastorganisation. Es legt die Lernziele fest und sichert zu, dass deine Hochschule die vereinbarten Leistungen anerkennt. Nach Abschluss übermittelt die Gastinstitution eine Leistungsbescheinigung, die deine Heimathochschule in der Regel ohne zusätzliche Prüfung anerkennt.
Wichtig für Medizinstudierende: Das gilt für die hochschulseitige Anerkennung. Ob deine Famulatur oder dein PJ-Tertial im Sinne der Approbationsordnung angerechnet wird, entscheidet dagegen dein Landesprüfungsamt – für die Famulatur nach § 7 Abs. 4 ÄApprO als Kann-Vorschrift, für Auslandszeiten im Praktischen Jahr nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄApprO (§ 12 ÄApprO). Ein unterschriebenes Learning Agreement bindet das LPA in keiner Weise und ersetzt diesen Antrag nicht. Wie du den Antrag stellst, steht in unserem Ratgeber Famulatur im Ausland anerkennen lassen; für das Tertial gilt der Leitfaden PJ im Ausland: Anerkennung und Planung.
Learning Agreement und Sprachtest gehören vor Abreise erledigt, nicht erst kurz vor dem Abflug.
In Beratungsgesprächen taucht immer wieder derselbe Stolperstein auf: Studierende unterschreiben das Learning Agreement erst kurz vor Abreise und stellen den LPA-Antrag gar nicht. Das verzögert später die Anerkennung, weil Rückfragen dann kaum noch rechtzeitig geklärt werden können. Lass dir genug Vorlauf, bevor du buchst.
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Deckt Erasmus+ auch dein Auslandspraktikum bei travel4med ab?
Möglich ja, automatisch nein. Für Ziele außerhalb des Programmgebiets läuft die Förderung über die internationale Dimension von KA131 – deine Hochschule darf dafür bis zu 20 Prozent ihrer zuletzt bewilligten Projektförderung einsetzen – oder über KA171 (Europäische Kommission, Programme Guide Part B). Ob dein Praktikum in Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar gefördert wird, entscheidet damit deine Heimathochschule im Rahmen ihres Budgets. Förderfähig heißt hier möglich, nicht garantiert.
Zwei Missverständnisse sind gleich häufig: dass jedes Auslandspraktikum automatisch Erasmus+-Mittel bekommt, und dass außerhalb Europas gar nichts geht. Beides trifft nicht zu. Tatsächlich verläuft die Studienrealität oft zweigleisig – ein europäisches Praktikum im regulären Programmgebiet und ein außereuropäisches für die intensive klinische Erfahrung. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich in der Studienplanung.
Zusätzliche Finanzierung außerhalb Europas
Reichen die KA131- oder KA171-Mittel deiner Hochschule nicht oder stehen für dein Zielland keine bereit, kommen weitere Fördermöglichkeiten infrage, etwa Auslands-BAföG, PROMOS, ein Bildungskredit oder ein KfW-Studienkredit (DAAD, Finanzierung klären). Wie du dein Auslandspraktikum konkret finanzierst, erklärt unser Ratgeber zur Finanzierung von Auslandspraktika im Detail.
Wichtig für PJ-Planende: Bali ist nicht für das PJ vorgesehen. Das Landesprüfungsamt NRW (Bezirksregierung Düsseldorf) führt die Udayana University auf Bali seit dem 17.03.2026 „bis auf Weiteres" ohne Anerkennung, ihre Bali-Lehrkrankenhäuser sind in der Liste „PJ im Ausland" (Stand 28.05.2026) gestrichen. Für ein PJ-Tertial planst du deshalb sicherer mit Sri Lanka, Nepal oder Sansibar – und lässt die Anerkennung in jedem Fall vorab von deinem eigenen Landesprüfungsamt bestätigen. Für Famulatur, Pflegepraktikum, PA-Praxisphase und Hospitation bleibt Bali uneingeschränkt möglich.
Plane dein Auslandspraktikum ohne Förderlücke. Egal ob dein Praktikum in Europa läuft oder an einem unserer Standorte: Wir beraten dich zu Organisation, Finanzierung und Vorbereitung. Sichere dir jetzt deine kostenlose Beratung.
Echte Eindrücke früherer Teilnehmender liefern unsere Erfahrungsberichte. Wer den Weg ins Medizinstudium im Ausland sucht, findet über unser Partnernetzwerk dein-medizinstudium.de weitere Orientierung.
Häufig gestellte Fragen zum Erasmus Auslandspraktikum
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Fazit: Gut geplant zum geförderten Auslandspraktikum
Ein Erasmus Auslandspraktikum lohnt sich fachlich und finanziell, wenn du Länder, Dauer und Fördersätze früh kennst. Im Programmgebiet deckst du mit 690 bis 750 Euro pro Monat plus möglichen Top-Ups einen erheblichen Teil deiner Kosten. Für Praktika außerhalb des Programmgebiets, etwa an unseren Standorten in Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar, gilt der Programmsatz von 700 Euro pro Monat plus Reisekostenpauschale – finanziert über KA131-international oder KA171 und kombinierbar mit Auslands-BAföG, PROMOS oder einem Bildungskredit.
Zwei Punkte entscheiden am Ende über den Erfolg: die Dauer, die zur Förderroute passt, und ein rechtzeitiger Anerkennungsantrag beim Landesprüfungsamt. Wenn du dein Praktikum bei uns organisieren möchtest oder Fragen zur Finanzierung hast, vereinbare gern ein unverbindliches Beratungsgespräch. Die vollständige Checkliste für deine Reisevorbereitung findest du in unserer Packliste fürs Auslandspraktikum.
Über die Autorin
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er begleitet seit Jahren Studierende bei Famulatur, PJ und Pflegepraktikum im Ausland und kennt die Förder- und Anerkennungswege aus der täglichen Beratungspraxis. Redaktion: Celina Köhsl. Alle Förderbeträge geben den Stand vom 18.08.2026 wieder; verbindlich ist die Auskunft deiner Hochschule beziehungsweise deines Landesprüfungsamts.
Europäische Kommission, „Erasmus+ Programme Guide, Part B: Higher education mobility projects" (700 EUR/Monat für nicht assoziierte Drittstaaten, Ländergruppen, Reisekostentabelle inkl. Green Travel, 2–12 Monate, 24 Monate in einzügigen Studiengängen, Blended Mobility 5–30 Tage, 20-Prozent-Regel, Top-ups 150 und 250 EUR) — erasmus-plus.ec.europa.eu (abgerufen 18.08.2026)
Europäische Kommission, „Traineeships abroad for students" (Praktikum weltweit möglich, ausgenommen EU-Institutionen sowie Belarus und Russland) — erasmus-plus.ec.europa.eu (abgerufen 18.08.2026)
DAAD (Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit), „Mobilität von Einzelpersonen (KA131)" (540 bzw. 600 EUR Grundrate, 20 Prozent für KA131-international) — eu.daad.de (abgerufen 18.08.2026)
DAAD, „Erasmus+ Auslandspraktikum" (Praktikumsdauer zwei bis zwölf Monate; Festlegung der monatlichen Förderrate obliegt der Hochschule) — eu.daad.de (abgerufen 18.08.2026)
DAAD, „Auslandspraktikum" für Studierende und Graduierte (Kontingent zwölf Monate pro Studienphase, 24 Monate in einzügigen Studiengängen wie Medizin) — eu.daad.de (abgerufen 18.08.2026)
DAAD, „Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen" (250 EUR monatlich, 100/150 EUR bei Kurzzeitmobilität, Zielgruppen inkl. optionaler Gruppe erwerbstätiger Studierender, Gewährung nur einmal) — eu.daad.de (abgerufen 18.08.2026)
DAAD, „Finanzierung klären: Praktika im Ausland" — daad.de (abgerufen 18.08.2026)
Väisänen, T., Malekzadeh, M., Inkeröinen, O., Järv, O., „Mobility of Erasmus+ students in Europe: Geolocated individual and aggregate mobility flows from 2014 to 2022", Scientific Data 12:489 (2025) — pmc.ncbi.nlm.nih.gov (abgerufen 18.08.2026)
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 7 (Famulatur; Abs. 4: Anrechnung einer im Ausland abgeleisteten Famulatur als Kann-Vorschrift) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 12 (Anrechnung von im Ausland abgeleisteten Studien- und Ausbildungszeiten durch die zuständige Landesstelle) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)