
Fehlzeiten in Famulatur und PJ im Ausland: die Regeln
Fehlzeiten in Famulatur und PJ im Ausland: Erfahre, wie viele Fehltage dir die ÄApprO anrechnet, wann null Tage gelten und wie du alles sauber nachweist.

Nils-Andre Stritt
15. September 2026

Arbeitszeiten im Auslandspraktikum sind die Stunden, die du pro Tag und pro Woche tatsächlich in der Klinik verbringst. Und genau dazu schweigt das deutsche Recht: Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) nennt für Pflegepraktikum, Famulatur und PJ keine einzige Stundenzahl. Sie regelt nur die Dauer in Monaten und verlangt für das Praktische Jahr Anwesenheit "in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen". Deine Arbeitszeiten legt also dein Gastkrankenhaus fest, nicht eine deutsche Verordnung. Was das praktisch bedeutet, liest du hier.
Geschrieben von Nils André Stritt, der bei travel4med Medizin- und Pflegestudierende durch die Organisation ihrer Praktika auf Sri Lanka, in Nepal, auf Bali und auf Sansibar begleitet.

Fast nichts. Das überrascht die meisten Studierenden, ist aber der wichtigste Punkt dieses Textes. § 6 ÄApprO beschreibt den dreimonatigen Krankenpflegedienst nach Zweck und Ort, § 7 beschreibt die viermonatige Famulatur nach Einrichtungstypen. Stunden kommen in beiden Paragrafen nicht vor. Nur § 3 Absatz 4 sagt für das Praktische Jahr: Die Studierenden "sollen in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein."
Das ist eine Soll-Vorschrift, keine Stundenangabe. Sie sagt dir, dass Halbtage die Ausnahme sind. Sie sagt dir nicht, ob dein Tag um 7 oder um 9 Uhr beginnt. Genau diese Lücke füllen dann die Landesprüfungsämter mit ihren Merkblättern und danach das Krankenhaus mit seinem Dienstplan.

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Ganztägig bedeutet: ein voller Arbeitstag nach dem Rhythmus der Einrichtung, in der du bist. Die Ämter definieren den Begriff bewusst nicht in Zahlen. Das Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern schreibt in seinem Famulatur-Merkblatt, die Famulatur sei "ganztägig während der unterrichtsfreien Zeiten" abzuleisten, und lässt es dabei. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz formuliert für den Krankenpflegedienst ebenso knapp: Er "ist ganztägig und möglichst zusammenhängend abzuleisten" (Stand August 2024).
Für deine Arbeitszeiten heißt das zwei Dinge. Erstens: Wenn die Station um 7:30 Uhr mit der Übergabe startet und um 16 Uhr die Visite endet, sind das deine Arbeitszeiten. Zweitens: Wenn dir jemand ein Praktikum mit drei Stunden am Tag anbietet, wird dein Amt das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anrechnen. Frag im Zweifel vorher bei deinem eigenen Landesprüfungsamt nach. Es gibt 16 davon in Deutschland, und ihre Merkblätter unterscheiden sich im Detail.
Die Verordnung denkt in Tagen und Monaten, nicht in Stunden. Diese Tabelle stellt die drei Pflichtabschnitte nebeneinander, so wie sie im Text wirklich stehen.
| Abschnitt | Rechtsgrundlage | Dauer | Stundenvorgabe in der Verordnung | Teilzeit vorgesehen? |
|---|---|---|---|---|
| Pflegepraktikum (Krankenpflegedienst) | § 6 ÄApprO | 3 Monate, gerechnet als 90 Kalendertage | keine | nein, Merkblätter verlangen ganztägig |
| Famulatur | § 7 ÄApprO | 4 Monate, gerechnet als 120 Kalendertage | keine | nein, Merkblätter verlangen ganztägig |
| Praktisches Jahr | § 3 ÄApprO | 3 Ausbildungsabschnitte à 16 Wochen | keine Stundenzahl, nur "ganztägig an allen Wochenarbeitstagen" | ja, 50 oder 75 Prozent |
Die Umrechnung von Monaten in Kalendertage stammt nicht aus der ÄApprO selbst, sondern aus § 191 BGB. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt rechnet in seinem Famulatur-Merkblatt (Stand 26.05.2025) ausdrücklich so: ein Monat gleich 30 Kalendertage, Samstage, Sonntage und Feiertage eingeschlossen. Mecklenburg-Vorpommern kommt auf dieselbe Zahl und schreibt die 120 Kalendertage für vier Monate direkt hin.
Ja, und das ist die einzige Stelle in der ÄApprO, an der Arbeitszeiten überhaupt als Prozentwert auftauchen. § 3 Absatz 1 Satz 4 erlaubt das Praktische Jahr "in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit". Satz 5 zieht die Konsequenz: "Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend."
Rechne das einmal durch, bevor du dich freust. Drei Abschnitte à 16 Wochen sind 48 Wochen in Vollzeit. Bei 75 Prozent werden daraus 64 Wochen, bei 50 Prozent 96 Wochen. Fast zwei Jahre PJ. Für ein Auslandstertial ist das selten praktikabel, weil Visum, Unterkunft und Flug an der Vollzeitvariante hängen.
Dann riskierst du die Anrechnung. Der Nachweis, den du am Ende einreichst, ist keine Formsache: Für die Famulatur ist es das Zeugnis nach Anlage 6, für den Krankenpflegedienst die Bescheinigung nach Anlage 5, für das PJ die Bescheinigung nach Anlage 4 der ÄApprO. Wenn dort eine ordnungsgemäße Ableistung nicht bestätigt wird, entscheidet nach § 3 Absatz 6 die zuständige Stelle des Landes, ob du ganz oder teilweise wiederholen musst.
Deshalb lohnt sich Ehrlichkeit vor Ort. Wenn deine Arbeitszeiten im Gastkrankenhaus kürzer ausfallen als geplant, sprich früh mit der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt, statt am letzten Tag eine Unterschrift auf ein Papier zu hoffen, das nicht zur Realität passt. Mehr zum Verfahren steht in unserem Ratgeber zur Famulatur nach § 7 ÄApprO und im Überblick zum Pflegepraktikum.

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Die des Gastlandes, und die sind oft anders getaktet, als du es aus Deutschland kennst. Ein belastbares Beispiel liefert Sri Lanka. Der Shop and Office Employees (Regulation of Employment and Remuneration) Act begrenzt in Section 3 die Arbeitszeit für Angestellte in Shops und Offices auf höchstens acht Stunden am Tag und höchstens 45 Stunden in der Woche. Section 5 gibt zusätzlich einen ganzen und einen halben freien Tag pro Woche.
Ein wichtiger Vorbehalt dazu: Dieses Gesetz regelt Beschäftigungsverhältnisse. Du bist im Praktikum keine Angestellte und fällst nicht automatisch darunter. Die Zahl hilft dir trotzdem, weil sie dir zeigt, in welchem Rahmen sich der Betrieb bewegt, in dem du mitläufst. In Kliniken kommen Schichtsysteme, gesetzliche Feiertage und religiöse Kalender dazu, und die können den Stationsalltag spürbar verschieben. Frag deshalb vor Ort nach, welche Tage im Monat anders laufen als der Rest. Wie sehr Kultur den Takt bestimmt, beschreiben wir im Beitrag zur Kultur auf Sri Lanka.

Nein. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Sein § 3 begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn Stunden, sofern der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden landet. § 5 verlangt danach mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.
Diese Regeln nimmst du nicht im Koffer mit. Sie gelten weder für dein Praktikum in Pokhara noch für deine Famulatur in Galle, und sie geben dir vor Ort kein Recht auf Feierabend. Trotzdem sind sie ein brauchbarer Maßstab für dich selbst: Wenn dein Dienstplan dauerhaft über zehn Stunden am Tag geht oder du weniger als elf Stunden Pause zwischen zwei Diensten hast, ist das ein Gespräch wert. Nicht weil ein Paragraf es verbietet, sondern weil du nach zwei Wochen sonst nichts mehr lernst.
Die meisten bösen Überraschungen entstehen, weil niemand gefragt hat. Arbeite diese Punkte der Reihe nach ab, am besten schriftlich per Mail, damit du im Zweifel etwas in der Hand hast.
Wenn dir das zu viel Korrespondenz auf einmal ist: Genau diese Abstimmung übernehmen wir für unsere Teilnehmenden. Eine Beratung klärt in zwanzig Minuten, welche Arbeitszeiten dich an welchem Standort erwarten.
Du willst wissen, wie ein Tag in Galle, Pokhara, Bangli oder auf Sansibar wirklich abläuft? Sieh dir die Erfahrungsberichte an und sprich danach mit uns über Famulatur, Pflegepraktikum, Praxisphase für PA oder eine Hospitation. Für PJ-Tertiale im Ausland findest du die Details auf unserer Seite zum PJ im Ausland.

Lange Arbeitszeiten fühlen sich in 32 Grad und 80 Prozent Luftfeuchtigkeit anders an als im deutschen Winter. Plan deshalb die ersten Tage bewusst kürzer. Wer direkt nach einem Langstreckenflug in einen Zwölfstundentag geht, kämpft gleichzeitig mit Zeitverschiebung, Klima und einer fremden Sprache. Unsere Beiträge zu Hitze im Auslandspraktikum und zum Jetlag gehen darauf im Detail ein.
Zwei Dinge solltest du nüchtern mitdenken. Müdigkeit erhöht das Risiko für Nadelstichverletzungen, und in einem fremden System fehlt dir die Routine, die zu Hause vieles auffängt. Prüf deshalb vorher, ob deine Versicherung Nacht- und Wochenenddienste abdeckt, so wie wir es im Überblick zur Versicherung für Famulatur und PJ beschreiben. Und wenn dir am Ende schlicht die Zeit fehlt, ist ein Urlaubssemester oft die ehrlichere Lösung, als ein Praktikum in zu wenige Wochen zu quetschen. Den großen Rahmen des PJ erklärt unser Ratgeber zum Praktischen Jahr.
Unsere Standortseiten zu Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar nennen dir die Kliniken, an denen wir arbeiten, damit du beim Thema Arbeitszeiten konkret nachfragen kannst.
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal, Ärztin bzw. Arzt im travel4med-Team, für die Abschnitte zu Belastung, Nachtdiensten und Hitze.

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