Medizinstudent im Praktikum: Was du darfst und was nicht
Als Medizinstudent im Praktikum darfst du mehr, als viele am ersten Tag glauben, aber nie allein auf eigene Verantwortung. Die kurze Antwort ist: In der Famulatur und im PJ übernimmst du ärztliche Aufgaben, die dir ein approbierter Arzt zuweist, zeigt und überwacht. Die Verantwortung bleibt bei ihm. Im Pflegepraktikum lernst du dagegen Pflege und Klinikbetrieb, keine ärztlichen Handgriffe. So steht es in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Das ist Bundesrecht und gilt in allen 16 Bundesländern gleich. Famulierst du im Ausland, kommen die Regeln des Gastlandes und der Klinik dazu.
Recherchiert und redaktionell geprüft von Celina Köhsl, Medizinstudentin und Teammitglied von travel4med. Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal (Autorenseite).
Key Takeaways
Ein Medizinstudent im Praktikum arbeitet immer unter Aufsicht. Die Famulatur läuft "unter der Leitung eines approbierten Arztes" (§ 7 Absatz 2 ÄApprO), im PJ unter "Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes" (§ 3 Absatz 4).
Im PJ machst du echte ärztliche Arbeit. Du führst "zugewiesene ärztliche Verrichtungen" durch, passend zu deinem Ausbildungsstand, in drei Abschnitten von je 16 Wochen.
Das Pflegepraktikum ist kein Arztpraktikum. Es soll dich laut § 6 ÄApprO in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einführen und mit der Krankenpflege vertraut machen.
Aufklärung vor einem Eingriff ist nicht dein Job. § 630e BGB verlangt dafür den Behandelnden oder eine Person mit der Ausbildung für genau diese Maßnahme.
Im Ausland gilt zusätzlich das Recht des Gastlandes. Klär deine Aufgaben am ersten Tag mit deinem Betreuer und halte sie schriftlich fest.
Was ist ein Medizinstudent im Praktikum eigentlich?
Ein Medizinstudent im Praktikum ist jemand, der im Rahmen des Studiums Zeit in Klinik oder Praxis verbringt, um dort zu lernen und nicht, um eine Stelle zu besetzen. Die ÄApprO kennt dafür vier Formen, und jede hat einen anderen Zweck. Daraus folgt direkt, was du darfst.
Praktikum
Wann im Studium
Zweck laut ÄApprO
Wer dich anleitet
Krankenpflegedienst (Pflegepraktikum)
vor dem Studium oder bis zum Physikum, drei Monate
Klinikbetrieb kennenlernen, übliche Verrichtungen der Krankenpflege (§ 6)
Pflegeteam der Station
Blockpraktikum
im klinischen Studienabschnitt, ein bis sechs Wochen
Differentialdiagnostik und Therapie unter Alltagsbedingungen (§ 2 Absatz 3)
Lehrkraft bzw. ausbildender Arzt der Uni
Famulatur
zwischen Physikum und M2, vier Monate
ärztliche Tätigkeit kennenlernen, mit der Patientenversorgung vertraut werden (§ 7)
approbierter Arzt
Praktisches Jahr (PJ)
nach dem M2, drei Abschnitte zu 16 Wochen
Kenntnisse am Patienten vertiefen und auf den Einzelfall anwenden (§ 3)
ausbildender Arzt, mit Verantwortung
Wenn du bei Google also "Medizinstudent im Praktikum" eingibst, meinst du meist eine dieser vier Rollen. Im Klinikalltag heißt du je nach Phase Pflegepraktikant, Famulant oder PJler. Wie die Formate grundsätzlich aufgebaut sind, erklären die Ratgeber zur Famulatur und zum Praktischen Jahr.
Eigene Darstellung nach der Approbationsordnung für Ärzte: Blockpraktika dauern ein bis sechs Wochen, der Krankenpflegedienst drei Monate, die Famulatur vier Monate, das PJ drei Abschnitte zu je 16 Wochen.
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Was darfst du als Famulant?
Als Famulant darfst du Patienten mit betreuen, sobald dein Arzt dir eine Aufgabe überträgt und dich dabei begleitet. Die Famulatur soll dich laut § 7 Absatz 1 ÄApprO "mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut" machen, und sie wird "unter der Leitung eines approbierten Arztes" abgeleistet (Absatz 2). Eine Liste erlaubter Handgriffe steht dort nicht.
In der Praxis heißt das: Was du machst, hängt von deinem Stand und deinem Betreuer ab. Typisch für einen Medizinstudent im Praktikum nach dem Physikum sind diese Aufgaben, jeweils erst nachdem man sie dir gezeigt hat:
Anamnese erheben und den Patienten anschließend vorstellen
körperlich untersuchen, Befunde dokumentieren lassen und gegenzeichnen lassen
Blut abnehmen und, wenn geübt, einen venösen Zugang legen
bei Visite, Aufnahme und im OP assistieren, zum Beispiel Haken halten oder eine Hautnaht unter Aufsicht setzen
Arztbriefe vorbereiten, die der Arzt prüft und unterschreibt
Ein ehrliches Wort: Ob du das alles darfst, entscheidet die Klinik. Manche Häuser haben eigene Dienstanweisungen für Famulanten, andere regeln es von Station zu Station. Frag am ersten Tag nach, statt zu raten. Mehr dazu, wie du die Famulatur selbst planst, liest du auf der Seite Famulatur im Ausland und im Lexikon-Eintrag Famulatur bei ncrechner.de.
Was darfst du im PJ als Medizinstudent im Praktikum?
Im PJ darfst du am meisten, denn hier steht die Ausbildung am Patienten im Mittelpunkt. § 3 Absatz 4 ÄApprO sagt es ziemlich klar: Die Studierenden sollen "entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen". Du betreust also eigene Patienten, schreibst Verläufe, stellst Fälle in der Visite vor und machst Untersuchungen. Gegengezeichnet wird trotzdem.
Drei weitere Sätze aus demselben Absatz solltest du kennen, weil sie deine Rechte betreffen:
Du sollst "in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein".
Zur Ausbildung gehört die Teilnahme an klinischen Konferenzen, auch an pharmakotherapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen.
Die Studierenden "dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern". Stundenlanges Kopieren oder reine Botengänge gehören nicht dazu.
Das PJ dauert drei Abschnitte zu je 16 Wochen (§ 3 Absatz 1), angerechnet werden bis zu 30 Fehltage, davon höchstens 20 in einem Abschnitt (§ 3 Absatz 3). Wann die nächsten Abschnitte starten, steht im Beitrag PJ-Tertialtermine und Fristen 2026/2027. Wie du die Tertiale geschickt legst, erklärt auch slaymed im Beitrag PJ-Tertiale planen.
Was darfst du im Pflegepraktikum?
Im Pflegepraktikum bist du kein angehender Arzt auf Station, sondern Teil des Pflegeteams. Der Krankenpflegedienst hat laut § 6 Absatz 1 ÄApprO den Zweck, dich "in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen" und mit den "üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen". Du hilfst bei Grundpflege, Mobilisation, Essen, Betten und Vitalzeichen und lernst, wie eine Station tickt.
Blut abnehmen oder Zugänge legen gehört nicht zum Zweck des Pflegepraktikums. Wenn dir jemand das anbietet, ist das ein Lernangebot der Station und keine Pflicht. Gehst du schon vor dem Studium ins Pflegepraktikum, ist das doppelt wichtig: Du hast dann noch gar keine ärztliche Ausbildung. Wie das Pflegepraktikum im Ausland abläuft, steht auf der Seite Pflegepraktikum im Ausland.
Was bleibt immer beim Arzt?
Drei Dinge darfst du als Medizinstudent im Praktikum nie allein verantworten, auch nicht im PJ. Erstens die Verantwortung selbst: Sie liegt laut § 3 Absatz 4 ÄApprO beim ausbildenden Arzt. Zweitens die Aufklärung vor einem Eingriff. § 630e Absatz 2 Nummer 1 BGB verlangt, dass sie "mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen" muss, "die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt". Du darfst beim Aufklärungsgespräch dabei sein, du führst es aber nicht an Stelle des Arztes.
Drittens die Einwilligung: Vor jeder Maßnahme muss der Behandelnde sie einholen (§ 630d Absatz 1 BGB). Für dich heißt das ganz praktisch: Bevor du einen Patienten untersuchst oder ihm Blut abnimmst, stellst du dich als Student vor und fragst. Ein "Nein" ist ein Nein.
Und die Schweigepflicht? Die gilt auch für dich. § 203 Absatz 3 StGB nennt ausdrücklich die Personen, die beim Arzt "zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind". Was du auf Station erfährst, bleibt dort. Wie das mit Fotos und Social Media im Ausland aussieht, erklärt der Beitrag Schweigepflicht im Auslandspraktikum.
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Teilweise. Die ÄApprO bestimmt, ob dein Praktikum in Deutschland angerechnet wird: Eine Famulatur im Ausland "kann angerechnet werden" (§ 7 Absatz 4), ebenso ein Krankenpflegedienst (§ 6 Absatz 3). Was du vor Ort an Patienten machen darfst, regeln aber das Recht des Gastlandes und die Klinik selbst. Ein deutsches Gesetz erlaubt dir dort nichts zusätzlich.
Für einen Medizinstudent im Praktikum in Sri Lanka, Nepal, Sansibar oder, für Famulatur und Pflegepraktikum, auf Bali bedeutet das: Du richtest dich nach deinem Betreuer vor Ort. Häufig sprichst du die Landessprache nicht, und genau das begrenzt, was du sinnvoll allein machen kannst, zum Beispiel eine Anamnese. Tipps dazu gibt der Beitrag Sprachbarrieren überwinden.
Spannend ist der Blick nach Österreich: Dort regelt § 49 Ärztegesetz ausdrücklich, welche Tätigkeiten Famulanten unter Aufsicht übernehmen dürfen. Eine solche Liste gibt es in Deutschland nicht. Der Schwester-Beitrag auf travel4med.at erklärt die österreichische Regel: Famulant im Ausland: Was du machen darfst.
So klärst du deine Aufgaben am ersten Tag
Diese sechs Schritte helfen dir, als Medizinstudent im Praktikum vom ersten Tag an zu wissen, woran du bist:
Betreuer festlegen. Frag, wer dein ausbildender Arzt ist und wen du vertretungsweise ansprichst, wenn er im OP steht.
Aufgabenliste besprechen. Geh mit ihm durch, was du heute schon darfst (Anamnese, Untersuchung, Blutentnahme) und was erst nach dem Zeigen kommt.
Zeigen lassen, dann selbst machen. Jede neue Technik zuerst unter Aufsicht, und zwar so oft, bis ihr beide sicher seid.
Dokumentation abstimmen. Kläre, ob du in die Akte schreiben darfst und wer gegenzeichnet. Im Ausland ist die Akte oft auf Englisch.
Grenzen ansagen. Wenn du dich bei einer Aufgabe unsicher fühlst, sag es. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Patientensicherheit.
Alles festhalten. Schreib dir am Abend auf, was du gemacht hast. Das hilft dir beim Praktikumsbericht und bei der Anerkennung.
Wie du nach der Rückkehr die Unterlagen fürs Landesprüfungsamt zusammenstellst, steht im Beitrag Famulatur im Ausland anerkennen lassen. Welches LPA zuständig ist und welche Bescheinigung es will, regelt jedes Bundesland selbst. Frag dort vorher nach.
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Wie viel Verantwortung ist zu viel?
Zu viel ist es, sobald du etwas allein machen sollst, das du nie unter Aufsicht geübt hast. Gerade in Kliniken mit wenig Personal kommt es vor, dass ein Medizinstudent im Praktikum schnell eingespannt wird. Das fühlt sich gut an, bis etwas schiefgeht. Ein höfliches "Das habe ich noch nicht gemacht, können Sie es mir einmal zeigen?" funktioniert fast überall.
Ein guter Einstieg in den Klinikalltag überhaupt ist der Beitrag Klinik-Start im Medizinstudium von slaymed. Und wie sich das Ganze dann anfühlt, erzählen andere Studierende in unseren Erfahrungsberichten.
Häufige Fragen
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Approbationsordnung für Ärzte § 3 (Praktisches Jahr, Abschnitte von je 16 Wochen, Fehlzeiten, Absatz 4 zu Anleitung, Aufsicht und Verantwortung), abgerufen am 10.10.2026: https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__3.html