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Visum für Sri Lanka und Nepal 2026: der Praktikums-Guide

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 9. August 2026
  • 19 Minuten
Visum für Sri Lanka und Nepal 2026: der Praktikums-Guide

Visum für Sri Lanka und Nepal 2026: der Praktikums-Guide

Das Visum für Sri Lanka und Nepal ist die behördliche Einreiseerlaubnis, die an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden ist – und genau das entscheidet für dich mehr als der Preis. Für die reine Ein- und Durchreise brauchst du in Sri Lanka die elektronische Electronic Travel Authorization (ETA), in Nepal ein nach Aufenthaltsdauer gestaffeltes Touristenvisum. Für Famulatur, Pflegepraktikum oder ein PJ-Tertial reicht dieser touristische Status in beiden Ländern nicht: Sri Lanka sieht dafür ein Residence Visa der Educational Category vor, Nepal verlangt nach der Einreise einen Kategoriewechsel beim Department of Immigration. Dieser Guide zeigt dir, welche Kategorie zu deinem Aufenthalt passt, was sie kostet und in welcher Reihenfolge du vorgehst.

Key Takeaways

  • Sri Lanka, Einreise: Die touristische ETA ist seit dem 25.05.2026 für Staatsangehörige von 40 Ländern 30 Tage lang gebührenfrei – Deutschland (Listenplatz 12), Österreich (2) und die Schweiz (35) stehen ausdrücklich darauf. Du zahlst also nichts (Stand 08/2026, eta.gov.lk). Ein Ablaufdatum nennt das Portal nicht – prüfe die Gebühr kurz vor dem Antrag dort nach.
  • Sri Lanka, Praktikum: Die ETA ist ein Visit Visa und untersagt ausdrücklich jede Tätigkeit, „paid or unpaid". Für ein klinisches Praktikum ist ein Residence Visa der Educational Category vorgesehen; die Behörde führt „Internship holders" dort wörtlich als eigene Gruppe. Gebühr: US$ 200 pro Jahr oder Teil davon (Department of Immigration & Emigration).
  • Nepal, Gebühren: 30 USD für 15 Tage, 50 USD für 30 Tage, 125 USD für 90 Tage – jeweils Multiple Entry, zahlbar in nepalesischen Rupien zum Tageskurs (Nepal Tourism Board).
  • Nepal, Praktikum: Auch hier reicht der Touristenstatus für die Station nicht. Du reist mit dem Touristenvisum ein, musst die Kategorie danach aber beim Department of Immigration nach Zweck und Aufenthaltsdauer wechseln. Eine eigene Praktikums- oder Internship-Kategorie führt die Behörde nicht.
  • Reisepass: In beiden Ländern muss er zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein – gerechnet ab Einreisedatum, nicht ab Reiseende (Auswärtiges Amt).
  • Dauer: Die 30-Tage-ETA und das 90-Tage-Visum für Nepal decken ein PJ-Tertial von 16 Wochen (§ 3 Abs. 1 ÄApprO) nicht ab. Kläre die Kategorie mit der Gastklinik, bevor du den Flug buchst.
  • Nur offizielle Portale: eta.gov.lk für Sri Lanka, nepaliport.immigration.gov.np für Nepal. Weil die Sri-Lanka-ETA für dich gratis ist, ist jeder verlangte Betrag auf einer anderen Seite eine reine Vermittlungsgebühr.

Sri Lanka und Nepal gehören zu den vier Standorten, an denen travel4med klinische Auslandspraktika organisiert – die Übersicht findest du auf der Standorte-Seite, die Details zu Kliniken und Ablauf unter Sri Lanka und Nepal. Für unsere beiden anderen Standorte gilt eine eigene Systematik; die steht im Ratgeber Visum für Bali und Sansibar.

Eine Person hält ihren Reisepass in der Hand, symbolisch für Visum- und Einreiseformalitäten
Gut vorbereitet reist es sich entspannter: Visumkategorie, Fristen und Passgültigkeit gehören vor die Flugbuchung.

Reicht ein Touristenvisum für Famulatur, Pflegepraktikum oder PJ?

Nein. Sri Lanka untersagt Visit-Visa-Inhabern ausdrücklich jede Tätigkeit, bezahlt oder unbezahlt. Nepal verlangt für nicht-touristische Zwecke einen Kategoriewechsel beim Department of Immigration, und das Auswärtige Amt stellt klar, dass auch unbezahlte Tätigkeit ohne Erlaubnis strafbar ist. Für die Station brauchst du also einen zweckgebundenen Status.

Das ist keine Formalie. Für Sri Lanka steht die Bedingung wörtlich auf der Seite der Einwanderungsbehörde: „You should not engage in any form of employment, paid or unpaid, or in any trade or business other than that specified in the visa during the period of your stay in Sri Lanka" (Department of Immigration & Emigration). Das Auswärtige Amt formuliert die Folge für Reisende, die ihr Visum zweckwidrig nutzen, unmissverständlich: Sie „riskieren verhaftet und abgeschoben zu werden" (Auswärtiges Amt, Sri Lanka).

Für Nepal ist die Lage anders geregelt, aber ähnlich streng. Das Nepal Tourism Board schreibt: Wer aus einem anderen Grund als Tourismus einreist, braucht zwar zunächst ebenfalls das Touristenvisum, „however, you must change the category of visa as per your purpose and length of stay from the Department of Immigration by producing required documents" (Nepal Tourism Board). Das Auswärtige Amt ergänzt, dass für Erwerbstätigkeit und Freiwilligendienste eine Arbeitserlaubnis nötig ist und die Ausübung mit einem Touristenvisum „illegal" ist und bestraft wird – ausdrücklich auch bei unbezahlter Tätigkeit (Auswärtiges Amt, Nepal).

Praktisch heißt das: Der Visumprozess startet nicht mit dem Antragsformular, sondern mit der Klinikzusage. Ohne aufnehmende Einrichtung kannst du die richtige Kategorie in beiden Ländern gar nicht beantragen.

Welches Visum brauchst du für ein klinisches Praktikum in Sri Lanka?

Ein Residence Visa der Educational Category. Die sri-lankische Einwanderungsbehörde listet unter dieser Kategorie neben „University Students" und „Volunteers" ausdrücklich „Internship holders". Die Gebühr beträgt US$ 200 für ein Jahr oder einen Teil davon; gültig ist das Visum ein Jahr oder für den Zeitraum, den das zuständige Ministerium beziehungsweise die akademische Einrichtung empfiehlt, und es ist verlängerbar.

Der entscheidende Unterschied zur ETA liegt nicht im Preis, sondern darin, wer den Antrag trägt. Die Behörde verlangt für diese Kategorie unter anderem ein Anfrageschreiben der akademischen Einrichtung, das ausgefüllte DIE-Formular, eine Empfehlung der zuständigen Auslandsvertretung, Bank-Encashment-Belege über US$ 1.500 pro Jahr sowie einen Health-Protection-Plan (Department of Immigration & Emigration). Die sri-lankische Auslandsvertretung in London beschreibt den Ablauf so, dass die Einrichtung in Sri Lanka den Antrag beim Controller General of Immigration and Emigration stellt und die Vertretung erst nach dessen Genehmigung das Einreisevisum ausstellt (High Commission of Sri Lanka, London). Ob dein Antrag aus Deutschland exakt denselben Weg nimmt, lässt du dir vorab von der sri-lankischen Botschaft in Berlin schriftlich bestätigen – das Auswärtige Amt hält nur fest, dass ein längerfristiges Visum ausschließlich über eine sri-lankische Auslandsvertretung ausgestellt werden kann.

Eine feste Bearbeitungsdauer nennt keine der amtlichen Quellen. Genau deshalb ist Vorlauf hier die wichtigste Währung: Solange die Gastklinik das Anfrageschreiben nicht ausgestellt hat, existiert dein Antrag nicht.

Auslandspraktikum in Sri Lanka oder Nepal geplant? Für Famulatur, Pflegepraktikum und PJ reicht kein Touristenstatus – und den Antrag für die richtige Kategorie kann in Sri Lanka nur die Gastinstitution auf den Weg bringen. Genau diesen Ablauf organisieren wir mit dir, inklusive Unterkunft und Vorbereitung vor Ort. Plane dafür deutlich mehr Vorlauf ein als für eine ETA. Sichere dir jetzt deine kostenlose Beratung.

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Wie beantragst du das Visum für Sri Lanka 2026?

Über das offizielle ETA-Portal eta.gov.lk, und zwar vor dem Abflug. Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige ist die touristische ETA seit dem 25.05.2026 gebührenfrei und gilt 30 Tage. Der Antrag dauert wenige Minuten; die Bestätigung legst du bei der Einreise vor.

Die Gebührenbefreiung betrifft 40 Länder, die das Portal einzeln auflistet – Österreich als Nr. 2, Deutschland als Nr. 12, die Schweiz als Nr. 35. Für nicht gelistete Staaten bleibt es bei US$ 20 für Staatsangehörige südasiatischer (SAARC-)Länder und US$ 50 für alle übrigen; wer erst am Flughafen beantragt, zahlt US$ 25 beziehungsweise US$ 60 – und für sogenannte „restricted nationals" ist die Beantragung bei Ankunft laut Einwanderungsbehörde gar nicht möglich. Kinder unter zwölf Jahren erhalten die touristische ETA für bis zu 30 Tage unabhängig von der Staatsangehörigkeit kostenlos (eta.gov.lk, Bereich „Fees"). Ein Ablaufdatum für die Befreiung nennt das Portal nicht – prüfe den Stand deshalb unmittelbar vor deinem Antrag.

ETA online beantragen: die fünf Schritte

  1. Rufe ausschließlich das offizielle Portal eta.gov.lk auf, nicht eine optisch ähnliche Drittanbieter-Seite.
  2. Fülle das Formular mit Passdaten und Reiseinformationen aus und prüfe jede Ziffer doppelt – die Behörden bestehen laut Auswärtigem Amt selbst bei kleinen Tippfehlern in der Passnummer auf einem komplett neuen Visum.
  3. Bezahle die Gebühr per Kreditkarte, falls dein Land nicht auf der 40-Länder-Liste steht. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz entfällt dieser Schritt.
  4. Speichere die Bestätigungsnummer, drucke die Genehmigung aus und lege sie bei der Einreise vor.
  5. Planst du länger als 30 Tage oder ein klinisches Praktikum, starte parallel den Antrag für die passende Kategorie – die ETA lässt sich nachträglich nicht in ein Residence Visa umwandeln.

Länger als 30 Tage in Sri Lanka bleiben

Die ETA gilt nur bis 30 Tage. Willst du touristisch länger bleiben, musst du das Touristenvisum verlängern; das läuft nach der Ankunft online über das Portal der Einwanderungsbehörde oder direkt beim Department of Immigration and Emigration. Die amtliche Gebührentabelle nennt für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige USD 100 für Tag 31 bis 90, USD 150 für Tag 91 bis 180 und USD 200 für Tag 181 bis 270 (Department of Immigration & Emigration, Visa Fees). Das Auswärtige Amt bezeichnet Verlängerungen allerdings als „äußerst zeitaufwändig" und empfiehlt eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde in Colombo. Für ein klinisches Praktikum ist die Verlängerung ohnehin nicht der richtige Weg – dafür bleibt es beim Residence Visa der Educational Category.

Was kostet das Touristenvisum für Nepal?

Nepal staffelt nach Aufenthaltsdauer: 30 USD für 15 Tage, 50 USD für 30 Tage und 125 USD für 90 Tage, jeweils mit mehrfacher Einreise. Gezahlt wird in nepalesischen Rupien zum Tageswechselkurs – der USD-Betrag ist der Referenzwert, nicht der Zahlbetrag am Schalter.

AufenthaltGebührKosten pro Tag
15 Tage (Multiple Entry)30 USD2,00 USD
30 Tage (Multiple Entry)50 USD1,67 USD
90 Tage (Multiple Entry)125 USD1,39 USD
Verlängerung, mindestens 15 Tage45 USD, danach 3 USD je weiterem Tag

Quelle: Nepal Tourism Board und Department of Immigration Nepal, Stand 08/2026.

Pro Aufenthaltstag ist die längere Stufe damit die günstigere. Wenn dein Praktikum länger als 30 Tage dauert, buche gleich die passende Stufe, statt nachträglich zu verlängern: Die Verlängerung kostet mindestens 45 USD für 15 Tage plus 3 USD je weiterem Tag, und verspätete Anträge belegt die Behörde zusätzlich mit 5 USD Säumnisgebühr pro Tag. Insgesamt darfst du dich mit einem Touristenvisum höchstens 150 Tage pro Visa-Jahr (Januar bis Dezember) in Nepal aufhalten – das nennen sowohl das Department of Immigration als auch das Auswärtige Amt. Wer den genehmigten Aufenthalt überzieht, zahlt bis 14 Tage 3 USD pro Tag nach, ab 14 Tagen zusätzlich 5 USD Säumnisgebühr, also 8 USD pro Tag; eine Überschreitung um 150 Tage und mehr ist ein Straftatbestand und kostet 50.000 NPR.

Gebührenfrei sind unter anderem Kinder unter zehn Jahren (außer US-Staatsangehörige), Staatsangehörige der SAARC-Länder außer Afghanistan bei der ersten Einreise im Visa-Jahr für bis zu 30 Tage, NRN-Kartenhalter und chinesische Staatsangehörige. Für deutschsprachige Praktikant:innen greift die reguläre Staffel.

Wo du das Nepal-Visum bekommst

Das Formular kannst du vorab online über das offizielle Portal nepaliport.immigration.gov.np ausfüllen und die Beantragungsnummer speichern. Das Visa on Arrival gibt es laut Nepal Tourism Board am Tribhuvan International Airport in Kathmandu, am Pokhara International Airport, am Gautam Buddha International Airport in Lumbini sowie an den Landgrenzübergängen – für unseren Standort Pokhara ist das ein praktischer Unterschied. In der Ankunftshalle in Kathmandu stehen Automaten für die elektronische Antragstellung; halte trotzdem ein Passfoto und passendes Bargeld in USD oder EUR bereit. Alternativ beantragst du vorab bei der nepalesischen Botschaft in Berlin oder bei den Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Achtung, das wird oft verwechselt: Wenn du das Visum bei einer Auslandsvertretung erhältst, musst du innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum einreisen – diese Sechs-Monats-Frist betrifft die Einreise, nicht die Passgültigkeit.

Wie ein Praktikum an unserem nepalesischen Standort abläuft, liest du im Beitrag Famulatur und Pflegepraktikum in Nepal.

Wie regelst du den Praktikumsstatus in Nepal?

Über einen Kategoriewechsel nach der Einreise. Das Nepal Tourism Board weist Reisende mit nicht-touristischem Zweck ausdrücklich an, die Visumkategorie nach Zweck und Aufenthaltsdauer beim Department of Immigration zu ändern und dafür die geforderten Unterlagen vorzulegen. Eine eigene Praktikums-Kategorie existiert nicht.

Der Katalog der nepalesischen Einwanderungsbehörde umfasst Diplomatic, Official, Tourist, Study, Non-Tourist (mit Working, Press, Relation und Marriage), Business, NRN, Residential und Transit. Am nächsten liegt für Studierende das Study Visa, das eine Empfehlung des Bildungsministeriums, ein Original-Admission-Receipt und einen Kontoauszug verlangt (Department of Immigration Nepal). Eine belastbare Gebühr nennen wir hier bewusst nicht: Die Behörde veröffentlicht auf zwei eigenen Seiten unterschiedliche Study-Visa-Sätze.

Damit bleibt für eine kurze, rein beobachtende Famulatur eine ehrliche Restunsicherheit: Keine amtliche nepalesische Quelle erlaubt oder verbietet sie auf dem Touristenvisum ausdrücklich. Sicher ist nur, was das Auswärtige Amt sagt – unbezahlte Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis kann mit Geld- und Gefängnisstrafe geahndet werden, und medizinische Hilfsaktionen („Health Camps") brauchen zusätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Council. Kläre deinen konkreten Fall deshalb vor der Buchung schriftlich mit Gastkrankenhaus und nepalesischer Botschaft. Bei einem organisierten Praktikum übernehmen wir diese Abstimmung mit dir in der Beratung.

Wie lange darfst du bleiben – reicht das für Famulatur oder PJ-Tertial?

Für eine Famulatur reicht die Aufenthaltsdauer meist, für ein PJ-Tertial nicht. Ein Famulaturabschnitt dauert nach § 7 Abs. 3 ÄApprO jeweils „einen Monat", ein PJ-Tertial nach § 3 Abs. 1 ÄApprO 16 Wochen, also 112 Tage. Die 30-Tage-ETA und das 90-Tage-Visum für Nepal decken ein volles Tertial nicht ab.

AufenthaltRechtsgrundlageDauer in Sri LankaDauer in Nepal
Famulaturabschnitt, „ein Monat"§ 7 Abs. 3 ÄApprOETA deckt 30 Tage30-Tage-Visum, 50 USD
Zwei Famulaturabschnitte am Stück§ 7 Abs. 3 ÄApprOVerlängerung nötig, ab USD 10090-Tage-Visum, 125 USD
PJ-Tertial, 16 Wochen (112 Tage)§ 3 Abs. 1 ÄApprOnicht durch die ETA abgedecktnicht am Stück abgedeckt

Die Spalten zeigen nur, ob die Dauer passt. Die Zweckfrage steht daneben und wird von ihr nicht beantwortet: Für die klinische Tätigkeit brauchst du in Sri Lanka in jedem Fall das Residence Visa, in Nepal den Kategoriewechsel – auch bei einem einzigen Famulaturmonat.

Wichtig und oft übersehen: Wie „ein Monat" gezählt wird und ob ein Abschnitt geteilt werden darf, regelt nicht die ÄApprO, sondern dein Landesprüfungsamt – und zwar unterschiedlich. Manche Ämter rechnen mit 30 Kalendertagen, andere nach Kalendermonat; die Teilbarkeit reicht von „gar nicht" bis zu mehreren Abschnitten ab 14 Tagen. Bundesweit belastbar ist nur, dass der hausärztliche Abschnitt nicht im Ausland abgeleistet werden kann: § 7 Abs. 4 ÄApprO erlaubt die Anrechnung nur für eine Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder ein Krankenhaus (§ 7 ÄApprO). Hole dir die konkrete Regel vor der Buchung beim für dich zuständigen Landesprüfungsamt – die Details stehen in unserem Beitrag Famulatur im Ausland anerkennen lassen.

Für das PJ heißt das: Ein Tertial über 112 Tage lässt sich in Sri Lanka nur über das Residence Visa der Educational Category abbilden, in Nepal nur über einen Kategoriewechsel plus Verlängerung innerhalb der 150-Tage-Grenze. Wie du das Tertial anerkennungssicher planst, steht im Ratgeber PJ im Ausland: Anerkennung und Planung.

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Welche Dokumente brauchst du für die Einreise?

Für Sri Lanka verlangt die Einwanderungsbehörde vier Dinge: die Visum- oder ETA-Bestätigung, einen ab Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, einen Rückflug- oder Weiterreisenachweis und den Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt. Für Nepal genügen Pass, Passfoto, Formular und Gebühr.

Dokumente für Sri Lanka:

  • ETA- beziehungsweise Visumbestätigung, ausgedruckt
  • Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit ab dem Einreisedatum
  • Rückflug- oder Weiterreiseticket („written assurance to return")
  • Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt
  • Beim Visumantrag über eine Auslandsvertretung zusätzlich: zwei freie Visaseiten, Antragsformular und Passfotos (so die Anforderungen der sri-lankischen Auslandsvertretung in London; lass sie dir für Berlin bestätigen)

Dokumente für Nepal:

  • Reisepass, bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig
  • Aktuelles Passfoto mit hellem Hintergrund
  • Ausgefülltes Visumformular beziehungsweise gespeicherte Beantragungsnummer aus dem Online-Portal
  • Visagebühr in bar (USD oder EUR passend) oder per Kreditkarte

Zur Passgültigkeit gibt es einen Punkt, der immer wieder für Verwirrung sorgt. Das Auswärtige Amt schreibt für beide Länder: „Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein." Für Sri Lanka steht dieselbe Regel wörtlich auf der Behördenseite. Für Nepal ergänzt das Auswärtige Amt, die Einwanderungsbehörde erteile Visa grundsätzlich bis zum Ablauf des Reisedokuments, Fluggesellschaften lehnten die Beförderung ohne sechs Monate Restgültigkeit aber vereinzelt ab. Gerechnet wird also ab dem Einreisedatum, nicht ab dem Reiseende – wer im Februar für vier Wochen fliegt, braucht einen Pass, der mindestens bis August gültig ist.

Neben den Einreisepapieren gehören die gesundheitlichen Voraussetzungen früh auf die Liste: Welche Impfungen für Sri Lanka und Nepal empfohlen sind, steht in unserem Beitrag Impfungen für Famulatur und PJ im Ausland; den passenden Schutz behandelt Versicherung für Famulatur und PJ im Ausland.

Worauf solltest du bei der Visumbeantragung achten?

Auf drei Dinge: den richtigen Zweck im Antrag, die offizielle Domain und den Vorlauf. Ein falsch angegebener Reisezweck ist der teuerste Fehler, denn er lässt sich nach der Einreise nicht mehr korrigieren – und in Sri Lanka riskierst du damit laut Auswärtigem Amt Verhaftung und Abschiebung.

Der zweite Punkt kostet dich Geld statt Nerven. Das Auswärtige Amt empfiehlt für Sri Lanka ausdrücklich, „ausschließlich die offizielle Webseite des Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA)" zu nutzen, um Vermittlungsgebühren zu vermeiden. Weil die touristische ETA für dich gebührenfrei ist, ist jeder Betrag, den eine andere Seite verlangt, kein Aufschlag, sondern ein Anbieter, den du schlicht nicht brauchst. Prüfe die Domain im Browser, bevor du Passdaten eingibst – für Nepal gilt dasselbe mit nepaliport.immigration.gov.np.

Der dritte Punkt ist der, den wir in der Beratung am häufigsten sehen: Studierende buchen zuerst den Flug und kümmern sich dann um das Visum. Bei einem klinischen Praktikum funktioniert diese Reihenfolge nicht, weil die zweckgebundene Kategorie in Sri Lanka ein Anfrageschreiben der Gastinstitution voraussetzt und in Nepal ein Termin beim Department of Immigration dazukommt. Und plane die Passverlängerung mit ein: Ein Pass, der bei der Einreise unter sechs Monate Restgültigkeit fällt, ist der häufigste vermeidbare Grund für Probleme am Check-in.

Bei kombinierten Aufenthalten – etwa Praktikum in Nepal mit anschließender Reise nach Sri Lanka – planst du beide Fristen getrennt. Die Gültigkeit beginnt jeweils mit der Einreise, nicht mit dem Ausstellungsdatum.

Häufig gestellte Fragen

Fazit: Visum für Sri Lanka und Nepal in Kürze

Das Visum für Sri Lanka und Nepal ist 2026 kein Kostenproblem, sondern eine Kategorienfrage. Touristisch bist du schnell und günstig unterwegs: Die ETA ist für dich gebührenfrei, Nepal kostet je nach Stufe 30 bis 125 USD. Sobald du aber in einer Klinik mitarbeitest, greift in beiden Ländern ein anderer Rahmen – in Sri Lanka das Residence Visa der Educational Category, in Nepal der Kategoriewechsel beim Department of Immigration. Beides setzt eine kooperierende Gastinstitution voraus, und beides braucht Vorlauf. Wer Klinikplatz, Kategorie und Passgültigkeit vor der Flugbuchung klärt, macht aus dem gefürchteten Papierkram eine Formsache. Schau dir unsere Standorte an, lies echte Erfahrungsberichte und sichere dir eine kostenlose Beratung.

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Über den Autor

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er organisiert seit Jahren klinische Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende und kennt die Standorte Sri Lanka und Nepal aus eigener Erfahrung. Redaktion: Celina Köhsl. Alle einreiserechtlichen Angaben geben den Stand vom 18.08.2026 wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft der zuständigen Auslandsvertretung oder deines Landesprüfungsamts.

Quellen

  • Sri Lanka Department of Immigration & Emigration, „General Information on Visa" (Passgültigkeit sechs Monate ab Einreise, Visit-Visa-Bedingungen, Rückflug- und Mittelnachweis) — immigration.gov.lk (abgerufen 18.08.2026)
  • Sri Lanka Department of Immigration & Emigration, „Residence Visa" (Educational Category inkl. „Internship holders", Unterlagen, Gültigkeit) — immigration.gov.lk (abgerufen 18.08.2026)
  • Sri Lanka Department of Immigration & Emigration, „Visa Fees" (Residence Visa für Studierende US$ 200 pro Jahr oder Teil davon, Verlängerungsgebühren nach Nationalität) — immigration.gov.lk (abgerufen 18.08.2026)
  • Sri Lanka Electronic Travel Authorization, Gebührentabelle und 40-Länder-Liste (Stand 25.05.2026) — eta.gov.lk (abgerufen 18.08.2026)
  • High Commission of Sri Lanka, London, „Visa for Elective Studies/Voluntary Work" (Antrag durch die Gastinstitution beim Controller General, I&E) — srilankahc.uk (abgerufen 18.08.2026)
  • Nepal Tourism Board, „Tourist Visa Information" (Gebühren, Visa on Arrival, Kategoriewechsel bei nicht-touristischem Zweck, Gratis-Visa) — ntb.gov.np (abgerufen 18.08.2026)
  • Department of Immigration, Government of Nepal, „Visa Fees and Documents" (Touristenvisum: Verlängerung bis 150 Tage pro Visa-Jahr; Study-Visa-Unterlagen) — immigration.gov.np (abgerufen 18.08.2026)
  • Department of Immigration, Government of Nepal, Online-Visumportal — nepaliport.immigration.gov.np (abgerufen 18.08.2026)
  • Auswärtiges Amt, Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise, Einreise und Zoll (gebührenfreies ETA-Visum, Zweckbindung, Passgültigkeit, längerfristige Aufenthalte), Stand 18.08.2026 — auswaertiges-amt.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Auswärtiges Amt, Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise, Einreise und Zoll (Visa on Arrival, Gebühren, Verlängerung, Überschreitung, Arbeitsaufnahme/Freiwilligendienst), Stand 18.08.2026 — auswaertiges-amt.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 3 (PJ-Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 7 (Famulaturabschnitte von je einem Monat; Anrechnung im Ausland nur ambulante ärztliche Krankenversorgung oder Krankenhaus) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)