
Mutterschutz im Auslandspraktikum: Famulatur und PJ 2026
Mutterschutz gilt seit 2018 auch in Famulatur und PJ. Was das Gesetz erlaubt, was im Ausland nicht greift und welche Schritte du vor der Buchung klärst.

Nils-Andre Stritt
4. Oktober 2026

Ja, du darfst dein Zimmer untervermieten, während du in Famulatur, Pflegepraktikum oder PJ im Ausland bist, aber nur mit Erlaubnis deines Vermieters. Untervermieten bedeutet, dass du als Mieterin oder Mieter einen Teil deiner Wohnung an eine dritte Person weitergibst und von ihr Miete bekommst, während dein eigener Mietvertrag weiterläuft. Die Erlaubnis verlangt § 540 BGB. Die gute Nachricht steht in § 553 BGB: Hast du nach dem Einzug einen berechtigten Grund, kannst du die Erlaubnis in vielen Fällen einfordern. Hier liest du, wie das für Studierende in Deutschland konkret läuft.
Recherchiert und redaktionell geprüft von Celina Köhsl, Medizinstudentin und Teammitglied von travel4med. Autor: Nils André Stritt, travel4med, begleitet Studierende bei Organisation und Ablauf ihres Auslandsaufenthalts.
Ja, immer. § 540 Absatz 1 BGB ist eindeutig: "Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten." Das gilt bundesweit, egal ob du in Münster, Leipzig oder München wohnst, und egal ob dein Zwischenmieter zwei Wochen oder vier Monate bleibt.
Viele Studierende halten das für eine Formalie. Ist es nicht. Wer ein Zimmer untervermieten will und den Vermieter nicht fragt, riskiert mehr als einen bösen Brief: Überlässt du die Wohnung "unbefugt einem Dritten", liegt nach § 543 Absatz 2 Nummer 2 BGB ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Meist muss der Vermieter vorher abmahnen (§ 543 Absatz 3 BGB), aber darauf willst du es aus Galle oder Pokhara nicht ankommen lassen.
Schreib deshalb eine kurze Anfrage, am besten per E-Mail oder Brief, damit du sie belegen kannst. Nenne darin den Namen des Untermieters, den Zeitraum und den Grund, also dein Pflichtpraktikum im Ausland.

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Häufig ja. § 553 Absatz 1 BGB sagt: "Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen." Drei Bedingungen stecken darin:
Wie weit dieser Anspruch reicht, hat der Bundesgerichtshof am 11.06.2014 entschieden (Az. VIII ZR 349/13, Pressemitteilung Nr. 092/2014). Ein Paar aus Hamburg arbeitete befristet in Kanada und wollte zwei von drei Zimmern untervermieten. Der Vermieter lehnte ab. Der BGH stellte fest: Der Wunsch, sich während eines befristeten Auslandsaufenthalts von Wohnkosten zu entlasten, ist ein berechtigtes Interesse. Es genügt, wenn du ein Zimmer zurückbehältst, um dort Möbel zu lagern oder gelegentlich zu übernachten. Der Vermieter musste den Mietausfall von 7.475 Euro ersetzen.
Für dich heißt das: Wenn du dein Zimmer untervermieten möchtest, weil du drei Monate in Sri Lanka famulierst, stehen die Chancen gut. Der Fall vor dem BGH betraf zwar einen mehrjährigen Arbeitsaufenthalt und nicht ein Praktikum. Das Prinzip ist aber dasselbe. Und nach § 553 Absatz 3 BGB kann dein Mietvertrag diesen Anspruch nicht zu deinem Nachteil ausschließen.

Ob und wie du dein Zimmer untervermieten darfst, entscheidet die Wohnform. Die Tabelle fasst die drei typischen Fälle zusammen:
| Wohnsituation | Was du untervermietest | Rechtsgrundlage | Worauf du achten musst |
|---|---|---|---|
| Mehrzimmerwohnung oder WG mit dir als Hauptmieter | einen Teil, du behältst Sachen oder ein Zimmer | § 553 Absatz 1 BGB | Anspruch auf Erlaubnis, wenn das Interesse nach Vertragsschluss entstand |
| Einzimmerwohnung | die ganze Wohnung | § 540 Absatz 1 BGB | kein Anspruch nach § 553, Vermieter entscheidet frei; lehnt er ab, darfst du mit gesetzlicher Frist kündigen |
| Studierendenwohnheim | deinen Wohnplatz | Mietvertrag und Richtlinie des Studierendenwerks | eigene Antragswege, Fristen und Höchstdauer |
Bei der Einzimmerwohnung lohnt der zweite Satz von § 540 Absatz 1 BGB: "Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt." Das ist ein Druckmittel, aber kein schönes, denn danach bist du die Wohnung los.
In einer WG hängt viel davon ab, wer im Mietvertrag steht. Bist du Untermieter eines Mitbewohners, ist er dein Vermieter, und du fragst ihn. Steht ihr alle im Vertrag, brauchst du die Zustimmung des Eigentümers und solltest deine Mitbewohner sowieso einbinden. Sie leben schließlich mit deinem Zwischenmieter zusammen.
Wer im Wohnheim sein Zimmer untervermieten will, folgt nicht allein dem BGB, sondern den Regeln seines Studierendenwerks. Ein Beispiel ist die Richtlinie für die Zwischenvermietung des Studierendenwerks München Oberbayern (in Kraft seit 22. April 2025). Sie gilt nur für die dortigen Wohnanlagen, zeigt aber gut, worauf du dich einstellen musst:
Andere Studierendenwerke regeln das anders. Frag also bei deiner eigenen Wohnheimverwaltung nach, bevor du einen Zwischenmieter suchst. Die Bescheinigung deines Gastkrankenhauses oder deine Platzzusage von travel4med ist dabei ein guter Nachweis für den Studiengrund.
Weil Wohnen der größte Fixposten ist und während deiner Famulatur einfach weiterläuft. Das Statistische Bundesamt hat am 15. Juli 2026 frische Zahlen veröffentlicht (Pressemitteilung Nr. N048, Erhebung EU-SILC 2025): Studierende mit eigener Haushaltsführung geben im Schnitt 54 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung sind es 24 %. 65 % dieser Studierendenhaushalte gelten als überbelastet, weil sie mehr als 40 % ihres Einkommens fürs Wohnen aufbringen.
Rechne kurz für dich nach. Eine komplette Famulatur dauert laut § 1 Absatz 2 ÄApprO vier Monate, der Krankenpflegedienst drei Monate, ein PJ-Tertial 16 Wochen. Jeden dieser Monate zahlst du Miete für ein Zimmer, in dem niemand schläft. Wenn du dein Zimmer untervermieten kannst, fällt diese doppelte Belastung weg, und das Geld fließt in Flug, Unterkunft vor Ort und Versicherung. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, steht in Auslandspraktikum Finanzierung. Weitere Töpfe sammelt die Übersicht Förderung fürs Auslandspraktikum.

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Starte rund zwei Monate vor dem Abflug. So bleibt genug Zeit für Antwort des Vermieters, Suche und Übergabe:
Du planst gerade deine Famulatur oder dein PJ-Tertial im Ausland? travel4med organisiert Plätze an vier Standorten und schickt dir rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung, die du auch deinem Vermieter vorlegen kannst. Buch dir eine kostenlose Beratung und plan Wohnung und Praktikum in einem Rutsch.
Bevor du dein Zimmer untervermieten kannst, brauchst du einen schriftlichen Vertrag. Er schützt dich, denn du bleibst gegenüber deinem Vermieter in der Pflicht. § 540 Absatz 2 BGB sagt ausdrücklich, dass du ein Verschulden des Dritten "zu vertreten" hast, "auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat". Verursacht dein Zwischenmieter einen Wasserschaden, landet die Rechnung zuerst bei dir.
Diese Punkte sollten drinstehen:
Wenn du ein möbliertes Zimmer nur für ein paar Monate untervermieten willst, hilft dir § 549 Absatz 2 BGB: Für Wohnraum, der "nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist", gelten zentrale Kündigungsschutzvorschriften nicht. Ob deine Zwischenmiete darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Ein klar befristeter Vertrag ist aber in jedem Fall der sauberste Weg, damit dein Zimmer frei ist, wenn du zurückkommst. Prüf außerdem, ob deine private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden durch Untermieter abdeckt. Was sonst noch an Versicherungen dranhängt, steht im Ratgeber Versicherung für Famulatur und PJ im Ausland.
Das hängt von zwei Fragen ab: Ist er schon irgendwo in Deutschland gemeldet, und wie lange bleibt er? Grundsätzlich gilt § 17 Absatz 1 BMG: "Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden." Für kurze Aufenthalte gibt es aber eine Ausnahme in § 27 Absatz 2 BMG. Wer bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und eine weitere Wohnung "für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt" bezieht, muss sich dafür weder an- noch abmelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen, endet diese Frist schon nach drei Monaten.
Muss dein Zwischenmieter sich anmelden, braucht er eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG mit Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum und Adresse. Beim Studierendenwerk München stellst du als Hauptmieter diese Bestätigung laut Richtlinie selbst aus. Bei privaten Mietverhältnissen klärst du mit deinem Vermieter, wer sie unterschreibt, wenn du nicht selbst Wohnungsgeber bist. Wenn du dein Zimmer untervermieten willst, frag deinen Zwischenmieter deshalb früh, wo er gemeldet ist.
Ja, wenn du es richtig machst, und das ist wichtig. Melde dich nicht ab, nur weil du für eine Famulatur ein paar Monate weg bist. Wer sein Zimmer untervermieten will und dabei Möbel oder einen Raum zurückbehält, behält typischerweise auch seine Wohnung in Deutschland. Das zählt zum Beispiel beim Kindergeld, das für Aufenthalte außerhalb von EU und EWR an einen Wohnsitz im Inland geknüpft ist. Alle Details dazu stehen im Ratgeber Kindergeld im Auslandspraktikum. Planst du statt eines Praktikums in den Semesterferien ein ganzes Semester draußen, lies vorher Urlaubssemester im Auslandspraktikum.

Dein Zimmer untervermieten klappt am einfachsten, wenn dein Auslandsabschnitt fest steht. Eine Famulatur liegt in den unterrichtsfreien Zeiten, also typischerweise in den Semesterferien, und genau dann suchen auch viele Erasmus- und Praktikumsstudierende ein Zimmer auf Zeit. Wann du dafür am besten planst, erklärt auch der Beitrag Famulatur planen im Medizinstudium bei slaymed. Was eine Famulatur rechtlich überhaupt ist und wie lange sie dauert, fasst das ncrechner-Lexikon zur Famulatur kurz zusammen.
Beim PJ sind die Termine fix: Laut ÄApprO beginnt das Praktische Jahr jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November. Die aktuellen Daten stehen in PJ-Tertialtermine und Fristen 2026/2027. Wer für ein Tertial in Sri Lanka, Nepal oder Sansibar plant, kann den Untermietzeitraum also früh festzurren. Und wenn die Wohnung geregelt ist: Was in den Koffer gehört, zeigt die Packliste fürs Auslandspraktikum.
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