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Zimmer untervermieten im Auslandspraktikum: So klappt es

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre StrittMedizinstudent, Co-Founder travel4med
  • 5. Oktober 2026
  • 13 Minuten
Zimmer untervermieten im Auslandspraktikum: So klappt es

Zimmer untervermieten im Auslandspraktikum: So klappt es

Ja, du darfst dein Zimmer untervermieten, während du in Famulatur, Pflegepraktikum oder PJ im Ausland bist, aber nur mit Erlaubnis deines Vermieters. Untervermieten bedeutet, dass du als Mieterin oder Mieter einen Teil deiner Wohnung an eine dritte Person weitergibst und von ihr Miete bekommst, während dein eigener Mietvertrag weiterläuft. Die Erlaubnis verlangt § 540 BGB. Die gute Nachricht steht in § 553 BGB: Hast du nach dem Einzug einen berechtigten Grund, kannst du die Erlaubnis in vielen Fällen einfordern. Hier liest du, wie das für Studierende in Deutschland konkret läuft.

Recherchiert und redaktionell geprüft von Celina Köhsl, Medizinstudentin und Teammitglied von travel4med. Autor: Nils André Stritt, travel4med, begleitet Studierende bei Organisation und Ablauf ihres Auslandsaufenthalts.

Key Takeaways

  • Ohne Erlaubnis geht nichts. Wer ein Zimmer untervermieten will, braucht nach § 540 Absatz 1 BGB die Zustimmung des Vermieters. Eine heimliche Untervermietung kann eine fristlose Kündigung auslösen (§ 543 Absatz 2 Nummer 2 BGB).
  • Oft hast du einen Anspruch. Entsteht nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, etwa ein befristeter Auslandsaufenthalt, kannst du die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung verlangen (§ 553 Absatz 1 BGB). Der BGH hat das 2014 für einen Auslandsaufenthalt bestätigt.
  • Wohnheime haben eigene Regeln. Beim Studierendenwerk München etwa gilt: Antrag spätestens eine Woche vorher, nur aus Studiengründen wie einem Praktikum, höchstens zwei Semester.
  • Es geht um viel Geld. Studierende mit eigenem Haushalt geben laut Destatis im Schnitt 54 % ihres Einkommens fürs Wohnen aus.
  • Du haftest weiter. Schäden, die dein Untermieter verursacht, musst du gegenüber dem Vermieter vertreten (§ 540 Absatz 2 BGB).

Zimmer untervermieten: Brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters?

Ja, immer. § 540 Absatz 1 BGB ist eindeutig: "Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten." Das gilt bundesweit, egal ob du in Münster, Leipzig oder München wohnst, und egal ob dein Zwischenmieter zwei Wochen oder vier Monate bleibt.

Viele Studierende halten das für eine Formalie. Ist es nicht. Wer ein Zimmer untervermieten will und den Vermieter nicht fragt, riskiert mehr als einen bösen Brief: Überlässt du die Wohnung "unbefugt einem Dritten", liegt nach § 543 Absatz 2 Nummer 2 BGB ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Meist muss der Vermieter vorher abmahnen (§ 543 Absatz 3 BGB), aber darauf willst du es aus Galle oder Pokhara nicht ankommen lassen.

Schreib deshalb eine kurze Anfrage, am besten per E-Mail oder Brief, damit du sie belegen kannst. Nenne darin den Namen des Untermieters, den Zeitraum und den Grund, also dein Pflichtpraktikum im Ausland.

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Hast du einen Anspruch darauf, dein Zimmer untervermieten zu dürfen?

Häufig ja. § 553 Absatz 1 BGB sagt: "Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen." Drei Bedingungen stecken darin:

  • Das Interesse ist nach dem Einzug entstanden. Eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland, das du beim Unterschreiben des Mietvertrags noch nicht geplant hattest, passt genau hierher.
  • Es geht um einen Teil der Wohnung. Du gibst also nicht alles ab, sondern behältst zumindest ein Zimmer oder einen Teil davon.
  • Kein Gegengrund. Der Vermieter darf ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt, die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten ist.

Wie weit dieser Anspruch reicht, hat der Bundesgerichtshof am 11.06.2014 entschieden (Az. VIII ZR 349/13, Pressemitteilung Nr. 092/2014). Ein Paar aus Hamburg arbeitete befristet in Kanada und wollte zwei von drei Zimmern untervermieten. Der Vermieter lehnte ab. Der BGH stellte fest: Der Wunsch, sich während eines befristeten Auslandsaufenthalts von Wohnkosten zu entlasten, ist ein berechtigtes Interesse. Es genügt, wenn du ein Zimmer zurückbehältst, um dort Möbel zu lagern oder gelegentlich zu übernachten. Der Vermieter musste den Mietausfall von 7.475 Euro ersetzen.

Für dich heißt das: Wenn du dein Zimmer untervermieten möchtest, weil du drei Monate in Sri Lanka famulierst, stehen die Chancen gut. Der Fall vor dem BGH betraf zwar einen mehrjährigen Arbeitsaufenthalt und nicht ein Praktikum. Das Prinzip ist aber dasselbe. Und nach § 553 Absatz 3 BGB kann dein Mietvertrag diesen Anspruch nicht zu deinem Nachteil ausschließen.

Schlichtes Studentenzimmer mit Holzschreibtisch, Globus, aufgeschlagenem Buch, Radio und einem Stuhl mit blauer Jacke, Sinnbild für ein WG-Zimmer, das während des Auslandspraktikums untervermietet wird

Was gilt für WG-Zimmer, Einzimmerwohnung und Wohnheim?

Ob und wie du dein Zimmer untervermieten darfst, entscheidet die Wohnform. Die Tabelle fasst die drei typischen Fälle zusammen:

WohnsituationWas du untervermietestRechtsgrundlageWorauf du achten musst
Mehrzimmerwohnung oder WG mit dir als Hauptmietereinen Teil, du behältst Sachen oder ein Zimmer§ 553 Absatz 1 BGBAnspruch auf Erlaubnis, wenn das Interesse nach Vertragsschluss entstand
Einzimmerwohnungdie ganze Wohnung§ 540 Absatz 1 BGBkein Anspruch nach § 553, Vermieter entscheidet frei; lehnt er ab, darfst du mit gesetzlicher Frist kündigen
Studierendenwohnheimdeinen WohnplatzMietvertrag und Richtlinie des Studierendenwerkseigene Antragswege, Fristen und Höchstdauer

Bei der Einzimmerwohnung lohnt der zweite Satz von § 540 Absatz 1 BGB: "Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt." Das ist ein Druckmittel, aber kein schönes, denn danach bist du die Wohnung los.

In einer WG hängt viel davon ab, wer im Mietvertrag steht. Bist du Untermieter eines Mitbewohners, ist er dein Vermieter, und du fragst ihn. Steht ihr alle im Vertrag, brauchst du die Zustimmung des Eigentümers und solltest deine Mitbewohner sowieso einbinden. Sie leben schließlich mit deinem Zwischenmieter zusammen.

Wie läuft das Untervermieten im Studierendenwohnheim?

Wer im Wohnheim sein Zimmer untervermieten will, folgt nicht allein dem BGB, sondern den Regeln seines Studierendenwerks. Ein Beispiel ist die Richtlinie für die Zwischenvermietung des Studierendenwerks München Oberbayern (in Kraft seit 22. April 2025). Sie gilt nur für die dortigen Wohnanlagen, zeigt aber gut, worauf du dich einstellen musst:

  • Der Antrag muss "spätestens eine Woche vor Beginn der Untervermietung" eingehen.
  • Eine Zwischenvermietung ist "nur aus Studiengründen, wie z. B. Erasmus, Praktikum u. ä. möglich", mit Nachweis.
  • Sie ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf höchstens zwei Semester begrenzt und wird auf deine Wohnzeit angerechnet.
  • Der Zwischenmieter muss selbst wohnberechtigt sein, also in der Regel studieren.
  • Die Untermiete darf die Gesamtmiete nicht übersteigen.
  • Du haftest gegenüber dem Studierendenwerk für Schäden.

Andere Studierendenwerke regeln das anders. Frag also bei deiner eigenen Wohnheimverwaltung nach, bevor du einen Zwischenmieter suchst. Die Bescheinigung deines Gastkrankenhauses oder deine Platzzusage von travel4med ist dabei ein guter Nachweis für den Studiengrund.

Warum lohnt es sich, das Zimmer zu untervermieten?

Weil Wohnen der größte Fixposten ist und während deiner Famulatur einfach weiterläuft. Das Statistische Bundesamt hat am 15. Juli 2026 frische Zahlen veröffentlicht (Pressemitteilung Nr. N048, Erhebung EU-SILC 2025): Studierende mit eigener Haushaltsführung geben im Schnitt 54 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung sind es 24 %. 65 % dieser Studierendenhaushalte gelten als überbelastet, weil sie mehr als 40 % ihres Einkommens fürs Wohnen aufbringen.

Wohnkostenanteil am Einkommen 2025 (Destatis) Fünf horizontale Balken: Gesamtbevölkerung 24 %, Studierende insgesamt 32 %, Studierende, die nur mit anderen Studierenden oder Auszubildenden wohnen, 49 %, Studierende mit eigener Haushaltsführung 54 %, alleinlebende Studierende 56 %. Wie viel vom Einkommen geht für Wohnen drauf? Gesamtbevölkerung 24 % Studierende insgesamt 32 % Studierende in Studi-WGs 49 % Eigener Haushalt 54 % Alleinlebende Studierende 56 % Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N048 vom 15.07.2026, EU-SILC 2025
Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen 2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. N048 vom 15. Juli 2026, Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025.

Rechne kurz für dich nach. Eine komplette Famulatur dauert laut § 1 Absatz 2 ÄApprO vier Monate, der Krankenpflegedienst drei Monate, ein PJ-Tertial 16 Wochen. Jeden dieser Monate zahlst du Miete für ein Zimmer, in dem niemand schläft. Wenn du dein Zimmer untervermieten kannst, fällt diese doppelte Belastung weg, und das Geld fließt in Flug, Unterkunft vor Ort und Versicherung. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, steht in Auslandspraktikum Finanzierung. Weitere Töpfe sammelt die Übersicht Förderung fürs Auslandspraktikum.

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Zimmer untervermieten in sieben Schritten: Wie gehst du vor?

Starte rund zwei Monate vor dem Abflug. So bleibt genug Zeit für Antwort des Vermieters, Suche und Übergabe:

  1. Mietvertrag lesen. Steht dort etwas zur Untervermietung oder zu einem Untermietzuschlag? Klauseln, die dir den Anspruch aus § 553 BGB nehmen, sind unwirksam (§ 553 Absatz 3 BGB).
  2. Mitbewohner fragen. In einer WG muss die Chemie stimmen. Klär früh, wer infrage kommt.
  3. Erlaubnis schriftlich anfragen. Wenn du dein Zimmer untervermieten willst, nenne Name des Untermieters, Zeitraum, Grund (Pflichtpraktikum im Ausland), dazu die Bestätigung deiner Praktikumsstelle.
  4. Mit Zuschlag rechnen. Ist dem Vermieter die Untervermietung nur gegen eine angemessene Mieterhöhung zuzumuten, darf er die Erlaubnis davon abhängig machen (§ 553 Absatz 2 BGB).
  5. Untermietvertrag schriftlich schließen. Zeitraum, Miete, Kaution, Inventar, Schlüssel. Details im nächsten Abschnitt.
  6. Übergabe dokumentieren. Fotos vom Zimmer, Zählerstände, Schlüsselzahl. Beides unterschreiben lassen.
  7. Post und Erreichbarkeit regeln. Wer leert den Briefkasten, wer meldet sich bei Schäden? Leg eine Ansprechperson vor Ort fest.

Du planst gerade deine Famulatur oder dein PJ-Tertial im Ausland? travel4med organisiert Plätze an vier Standorten und schickt dir rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung, die du auch deinem Vermieter vorlegen kannst. Buch dir eine kostenlose Beratung und plan Wohnung und Praktikum in einem Rutsch.

Was gehört in den Untermietvertrag?

Bevor du dein Zimmer untervermieten kannst, brauchst du einen schriftlichen Vertrag. Er schützt dich, denn du bleibst gegenüber deinem Vermieter in der Pflicht. § 540 Absatz 2 BGB sagt ausdrücklich, dass du ein Verschulden des Dritten "zu vertreten" hast, "auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat". Verursacht dein Zwischenmieter einen Wasserschaden, landet die Rechnung zuerst bei dir.

Diese Punkte sollten drinstehen:

  • Genauer Zeitraum mit Ein- und Auszugsdatum, passend zu deinen Praktikumsdaten.
  • Höhe der Untermiete und was darin steckt, etwa Nebenkosten, Strom und Internet.
  • Kaution und wann du sie zurückzahlst.
  • Inventarliste mit allem, was im Zimmer bleibt.
  • Schlüssel, wie viele und an wen sie zurückgehen.
  • Abgeschlossene Bereiche, falls du einen Schrank oder ein Zimmer für deine Sachen behältst.

Wenn du ein möbliertes Zimmer nur für ein paar Monate untervermieten willst, hilft dir § 549 Absatz 2 BGB: Für Wohnraum, der "nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist", gelten zentrale Kündigungsschutzvorschriften nicht. Ob deine Zwischenmiete darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Ein klar befristeter Vertrag ist aber in jedem Fall der sauberste Weg, damit dein Zimmer frei ist, wenn du zurückkommst. Prüf außerdem, ob deine private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden durch Untermieter abdeckt. Was sonst noch an Versicherungen dranhängt, steht im Ratgeber Versicherung für Famulatur und PJ im Ausland.

Muss sich dein Zwischenmieter beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Das hängt von zwei Fragen ab: Ist er schon irgendwo in Deutschland gemeldet, und wie lange bleibt er? Grundsätzlich gilt § 17 Absatz 1 BMG: "Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden." Für kurze Aufenthalte gibt es aber eine Ausnahme in § 27 Absatz 2 BMG. Wer bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und eine weitere Wohnung "für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt" bezieht, muss sich dafür weder an- noch abmelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen, endet diese Frist schon nach drei Monaten.

Muss dein Zwischenmieter sich anmelden, braucht er eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG mit Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum und Adresse. Beim Studierendenwerk München stellst du als Hauptmieter diese Bestätigung laut Richtlinie selbst aus. Bei privaten Mietverhältnissen klärst du mit deinem Vermieter, wer sie unterschreibt, wenn du nicht selbst Wohnungsgeber bist. Wenn du dein Zimmer untervermieten willst, frag deinen Zwischenmieter deshalb früh, wo er gemeldet ist.

Bleibt dein eigener Wohnsitz bestehen?

Ja, wenn du es richtig machst, und das ist wichtig. Melde dich nicht ab, nur weil du für eine Famulatur ein paar Monate weg bist. Wer sein Zimmer untervermieten will und dabei Möbel oder einen Raum zurückbehält, behält typischerweise auch seine Wohnung in Deutschland. Das zählt zum Beispiel beim Kindergeld, das für Aufenthalte außerhalb von EU und EWR an einen Wohnsitz im Inland geknüpft ist. Alle Details dazu stehen im Ratgeber Kindergeld im Auslandspraktikum. Planst du statt eines Praktikums in den Semesterferien ein ganzes Semester draußen, lies vorher Urlaubssemester im Auslandspraktikum.

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Wann passt die Untervermietung zu deinem Praktikum?

Dein Zimmer untervermieten klappt am einfachsten, wenn dein Auslandsabschnitt fest steht. Eine Famulatur liegt in den unterrichtsfreien Zeiten, also typischerweise in den Semesterferien, und genau dann suchen auch viele Erasmus- und Praktikumsstudierende ein Zimmer auf Zeit. Wann du dafür am besten planst, erklärt auch der Beitrag Famulatur planen im Medizinstudium bei slaymed. Was eine Famulatur rechtlich überhaupt ist und wie lange sie dauert, fasst das ncrechner-Lexikon zur Famulatur kurz zusammen.

Beim PJ sind die Termine fix: Laut ÄApprO beginnt das Praktische Jahr jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November. Die aktuellen Daten stehen in PJ-Tertialtermine und Fristen 2026/2027. Wer für ein Tertial in Sri Lanka, Nepal oder Sansibar plant, kann den Untermietzeitraum also früh festzurren. Und wenn die Wohnung geregelt ist: Was in den Koffer gehört, zeigt die Packliste fürs Auslandspraktikum.

Häufige Fragen

Quellen